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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 771 ZGB vom 2021

Art. 771 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 771 A. Nutzniessung / V. Besondere Fälle / 1. Grundstücke / d. Bergwerke

d. Bergwerke

Auf die Nutzniessung an Gegenständen, deren Nutzung in der Gewinnung von Bodenbestandteilen besteht, wie namentlich an Bergwerken, finden die Bestimmungen über die Nutzniessung am Walde entsprechende Anwendung.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 771 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180038AusweisungBerufung; Berufungskläger; Recht; Ohnrec; Wohnrecht; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Liegenschaft; Grundbuch; Verfahren; Ausschliesslich; Vorinstanz; Partei; Berufungsklägern; Ausschliessliche; Wohnrechts; Gesuch; Entscheid; Unentgeltliche; Ausweisung; Parteien; Berufungsverfahren; Vertreten; Verfügung; Begehren; Grundbucheintrag; Wortlaut; Vorinstanzlich; Einzutreten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 98 805Art. 4 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 AHVG. Wer auf seiner Liegenschaft Kies ausbeuten oder Aushubmaterial deponieren lässt und dafür eine Entschädigung erhält, übt in der Regel eine Erwerbstätigkeit aus und erzielt ein beitragspflichtiges Erwerbseinkommen.Entschädigung; Abbau; Ausbeutung; Geschäft; Entschädigungen; Erwerb; Geschäfts; Bodens; Landwirt; Liegenschaft; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Vermögens; Eigentümer; Geschäftsvermögen; Erträge; Grundstück; Kiesausbeutung; Ertrag; Erzielt; Bodenschätze; Betrachtet; Steuerrechtlich; Beitragspflichtig; Dient; Kiesabbau; Bezahlt; Selbständigen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
98 Ib 133Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei? Grundstück; Beschwerde; Abbau; Beschwerdeführer; Wehrsteuer; Wirtschaftlich; Substanz; Einkommen; Ausbeutung; Entschädigung; Kapitalgewinn; Grundstücke; Wird; Bundesgericht; Landwirtschaftlich; Rekurskommission; Parzelle; Berechtigte; Eigentümer; Kiesabbau; Nutzniessung; Ertrag; Urteil; Wehrsteuer-Rekurskommission; Längere; Kapitalgewinne; Abgebaut; Wird; Entschädigungen; Regelmässig
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