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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 77 CPC dal 2021

Art. 77 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 77 Effetti dell’intervento

L’esito sfavorevole del processo per la parte principale ha effetto anche nei confronti dell’interveniente, eccetto che:

a.
in conseguenza dello stato di avanzamento del processo al momento dell’intervento o di atti od omissioni della parte principale, egli sia stato impedito di proporre mezzi d’azione o di difesa; oppure
b.
la parte principale abbia omesso, scientemente o per negligenza grave, di proporre mezzi di azione o di difesa di cui egli non era a conoscenza.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 77 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE210150BauhandwerkerpfandrechtSicherheit; Nebenintervenienten; Gesuch; Gericht; Partei; Eintragung; Bankgarantie; Gesuchsgegnerin; Grundbuch; Frist; Parteien; Pfandrecht; Eingabe; Hinreichend; Handwerkerpfandrecht; Verfahren; Genügend; Kantons; Streit; Stellung; Einzelgericht; Forderung; Ordentlichen; Vertreten; Bauhandwerkerpfandrecht; Entscheid; Nebenintervenientin; Definitiv; Handelsgericht; Grundbuchamt
ZHHE180111OrganisationsmangelVerfahren; Recht; Gericht; Beklagten; Aktionär; Organisation; Gesellschaft; Aktien; Bundesgericht; Partei; Urteil; Nebenintervenient; Offerte; Geschäft; Versteigerung; Aktionäre; Vorliegenden; Preis; Untersuchungsgrundsatz; Sachverhalt; Auflösung; Rechtsbegehren; Gelte; Verpflichtet; Erwähnte; Lösung; Hinweis; Organisationsmängel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2007.1Entscheid Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 ZPO (sGS 961.2). Das Handelsgericht ist nicht zuständig für eine Kollokationsklage gegen die Konkursmasse einer Bank (Handelsgerichtspräsident, 22. Januar 2007, HG.2007.1). Banken; Handelsgericht; BankG; Konkurs; Kollokation; Kollokations; Klage; SchKG; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Kollokationsklage; Sparkassen; Schwob; Kreisgericht; Konkursverfahren; Zuständig; Vorbem; Kommentar; Obsolet; Kanton; Möglichkeit; Bankenkonkurs; Bankenkommission; Konkursgericht; Gallen; Recht; Lassverfahren; Verordnung; Liquidation
SGHG.2003.42Entscheid Art. 1, 3, 14, 17 f., 23, 25, 27, 32, 34 ff. des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr (Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route (CMR, SR 0.741.611). Zu entscheiden war im Wesentlichen über die Aktivlegitimation und Passivlegitimation der Parteien; insbesondere über die Frachtführerstellung der Beklagten und über die Gültigkeit einer Zession nach iranischem Recht (Handelsgericht, 23. März 2005, HG.2003.42) Fracht; Transport; Kläg; Frachtführer; Recht; Klagt; Schaden; Klagte; Beklagten; Käufer; Käuferin; Empfänger; Haftung; Transportgut; Verkäufer; Thume; Vertrag; Fremuth; Verkäuferin; Transport; Order; Schadens; Maschine; Person; Klage; Streit; Beschädigt; Spediteur
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 Ia 217Art. 4 BV; verfassungsmässiger Armenrechtsanspruch eines Ausländers mit Wohnsitz im Ausland. Der Anspruch darf nicht vom Bestehen eines Staatsvertrages mit dem Wohnsitzstaat oder von dessen Zusicherung der Gleichbehandlung abhängig gemacht werden. Recht; Unentgeltliche; Recht; Ausländer; Wohnsitz; Anspruch; Staat; Rechtspflege; Ausland; Appellationshof; Entscheid; Beschwerde; Armenrechts; Unentgeltlichen; Gesuch; Beschwerdeführer; Gleichbehandlung; Urteil; Bundesgericht; Auffassung; Gesichtspunkt; Ergebe; Schweiz; Ausländers; MÜLLER; Prozessführung; Armenrechts; Rechtsprechung; Diss; Erwägungen
105 Ia 67Art. 4, 31 und 33 BV; Anwaltsmonopol in Steuersachen. 1. Legitimation der Partei zur staatsrechtlichen Beschwerde, wenn eine von ihr bevollmächtigte Person nicht als Parteivertreter zugelassen wurde (E. 1b). 2. Anwaltsmonopol und Handels- und Gewerbefreiheit: a) Inwiefern hat eine gesetzliche Ordnung der gewillkürten Parteivertretung die Handels- und Gewerbefreiheit zu beachten (E. 4)? b) Öffentliche Interessen, welche Einschränkungen der gewillkürten Parteivertretung rechtfertigen können (E. 5). c) Ist es mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar, die gewillkürte Parteivertretung vor der obersten kantonalen Steuerjustizbehörde allein den Rechtsanwälten vorzubehalten? (Frage offen gelassen). Überblick über den Rechtszustand in den Kantonen (E. 7). Recht; Kanton; Partei; Anwalt; Verwaltung; Steuer; Beschwerde; Parteivertretung; Kantone; Verwaltungsgericht; Person; Gewerbe; Personen; Handel; Bernische; Interesse; Gewerbefreiheit; Handels; Zürcher; Anwälte; Bernischen; Gelassen; Vertretung; Zugelassen; Anwaltsmonopol; Rekurs; Vertreter; Basel; Praxis; Steuerjustizbehörde
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