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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 77 BV vom 2020

Art. 77 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 77 Wald

1 Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz—, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann.

2 Er legt Grundsätze über den Schutz des Waldes fest.

3 Er fördert Massnahmen zur Erhaltung des Waldes.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 77 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 17 235Um- und Ausbau eines Dachgeschosses im Unterabstand zur Waldgrenze im Licht der Bestandesgarantie.Beschwerde; Beschwerdeführer; Dachgeschoss; Baute; Besitzstandsgarantie; Urteil; Luzern; Geschoss; Bauliche; Recht; Rechtlich; Kanton; Baubewilligung; Interesse; Stehende; Bauten; Verwaltungsgericht; Geplant; Gemeinde; Dienststelle; Waldabstand; Anrechenbar; Kantons; Massnahmen; Bestehende; Ausnützung; Verwaltungsgerichts; Estrich; Wohnhaus
LU7H 13 66Für die Frage der Zulässigkeit einer waldrechtlichen Nutzungsbewilligung ist zu prüfen, ob der geplante Eingriff den waldbaulichen Zielen und den massgebenden Waldfunktionen gemäss der übergeordneten Planung entspricht. Dies ist nicht anhand der kommunalen Nutzungsplanung zu beurteilen, sondern anhand der vom Kanton von Bundesrechts wegen zu erlassenden Planungs- und Bewirtschaftungsvorschriften, d.h. anhand der behördenverbindlichen regionalen Waldentwicklungspläne nach kantonalem Waldrecht (E. 2.1-2.4). Ermittlung der massgebenden Waldfunktion(en). Im konkreten Fall ging die Vorinstanz zu Recht von Schutzwald aus (E. 3). Für die Ermittlung der waldbaulichen Ziele ist die vom Bund herausgegebene Wegleitung für Pflegemassnahmen in Wäldern mit Schutzfunktion heranzuziehen. Richtige Ermittlung im konkreten Fall (E. 4). Die Nutzungsbewilligung und die damit verbundene Verweigerung eines umfassenderen Holzschlags als bewilligt stellt keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung dar und erging zu Recht (E. 5). Schutz; Schutzwald; Beschwerde; Beschwerdeführer; Kanton; Vorinstanz; Natur; Gefahr; Streitbetroffene; Gefahren; Walds; Planung; Holzschlag; Nutzungsbewilligung; Grundstück; Wegleitung; Waldbauliche; Streitbetroffenen; Waldfunktion; Kantone; Schutzfunktion; Waldfunktionen; Region; Naturgefahr; Recht; Interesse; Behörde; Naturgefahren; Eingriff; Bäume

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 II 435Art. 4 BV, Art. 77 PatG; vorsorgliche Massnahmen nach Wegfall des Patentschutzes. Die Weigerung, nach Ablauf des Patentschutzes bundesrechtliche Massnahmen gemäss Art. 77 PatG anzuordnen, verletzt Art. 4 BV nicht. Massnahme; Patent; Vorsorgliche; Massnahmen; Schutz; Recht; Beweissicherung; Rechtsschutz; Vorsorglichen; Patente; Obergerichts; Schutzdauer; Patentes; Bundesrechtliche; Präsident; Schaden; Bundesrecht; Defensivansprüche; Begehren; Vorschriften; Regelung; Patentverletzung; Beschwerde; Ansprüche; Patentschutzes; Anordnung; Hinweis; Persönlichkeit; Wettbewerb
108 II 228Art. 9 Abs. 2 UWG. Umstände, unter welchen ein nicht leicht ersetzbarer Nachteil angenommen werden kann (Erw. 2b). Abwägung der Interessen beider Parteien, insbesondere wenn mit einer vorsorglichen Massnahme nicht allein der bisherige Zustand sichergestellt, sondern bereits die vorläufige Vollstreckung eines Anspruchs verlangt wird, über dessen Bestand der Zivilrichter im ordentlichen Verfahren erst in Zukunft wird befinden müssen (Erw. 2c). Nachteil; Beschwerde; Einzelrichter; Massnahme; Denner; Recht; Vorsorgliche; Schaden; Kassationsgericht; Bundes; Urteil; Kantons; Interventionspreis; Bundesgericht; Beschwerdegegner; Drohende; Interesse; Rechtsschutz; Einzelrichters; Verfahren; Beschwerdeführerin; Gewerblichen; Mitteilungen; Vollstreckung; Begehren; Preiskartell; Gesuch; Drohenden; Partei

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3322/2015AML, MiGeL, AnalysenL, GGML, etc.Pflege; Tarif; Leistung; Pflegeleistung; Pflegeheim; Schwerde; Bundes; Beschwerde; Pflegeleistungen; MiGeL; Heime; Vergütung; Vertrag; Pflegeheime; Leistungs; Leistungen; Abgabe; Kanton; Erbringe; Person; Produkt; Behandlung; Material; Erbringer; Kantons; Leistungserbringer; Vertrags; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Regierung
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