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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 768 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 768 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1994 6Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen.

Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Eigentümers; Klägers; Recht; Liegenschaft; Ausübung; Widerrechtlich; Gebrauch; Simonius/Sutter; Ausgeübt; Anspruch; Widerrechtlichen; übertragen; Grundstücken; Vertrag; Verwaltungsvertrag; Richter; Vertraglich; Rechte; Person; Piotet; Vereinbart; Enthält
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