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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 763 CCS dal 2021

Art. 763 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 763 A. Usufrutto / IV. Effetti / 3. Obbligo dell’inventario

3. Obbligo dell’inventario

Tanto il proprietario quanto l’usufruttuario hanno diritto di chiedere in ogni tempo la compilazione, a spese comuni, di un pubblico inventario degli oggetti in usufrutto.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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