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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 761SCC from 2021

Art. 761 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 761 A. Usufruct / IV. Scope / 2. Rights of the owner / c. Security in the case of gifts and statutory usufruct

c. Security in the case of gifts and statutory usufruct

1 A person who has transferred an object as a gift while reserving a personal right of usufruct may not be required to provide security.

2 The obligation to provide security in the case of statutory usufruct is subject to the specific rules governing the legal relationship.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 761 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA060039Begriff der vorsorglichen Massnahme - Richterliche FragepflichtBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Rekurs; Antrag; Sicherheit; Richterlich; Vorinstanz; Fragepflicht; Besitz; Richterliche; Sicherstellung; Beschluss; Liegenschaft; Einspruch; Nichtigkeitsbeschwerde; Beistandschaft; Fall; Massnahme; Frist; Erstinstanzliche; Vorsorgliche; Kantons; Angeordnete; Anzuordnen; Obergericht; Begehren; Erlass

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
82 II 94Mitarbeit der Ehefrau in der Arztpraxis des Mannes. Lohnanspruch? (Art. 320 Abs. 2 OR, Art. 161 ZGB). Eheliches Güterrecht. Ist im Falle der Auflösung der Ehe durch den Tod des Ehemannes bei der Ermittlung des Vorschlags im Sinne von Art. 214 ZGB der Rückkaufswert von Lebensversicherungen in Rechnung zu stellen, a) wenn der Ehemann sie auf sein Leben abgeschlossen und die Ehefrau als Begünstigte bezeichnet hat? (Art. 78 VVG), b) wenn die Ehefrau Versicherungsnehmerin ist, die Prämien aber vom Ehemann bezahlt worden sind? Nutzniessung des überlebenden Ehegatten. Dieser hat den Miterben, vom Falle der Wiederverheiratung abgesehen, nur bei Gefährdung ihres Eigentums Sicherstellung zu leisten, auch wenn die Nutzniessung verbrauchbare Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat (Art. 464, 760 Abs. 2, 761 Abs. 2 ZGB). Erblasser; Ehefrau; Versicherung; Nutzniessung; Recht; Manne; Rückkaufswert; Vorschlags; Lebensversicherung; Prämien; Erblassers; Abgeschlossen; Unentgeltlich; Ehemann; Bezahlt; Ehegatte; Vorinstanz; Gesetzliche; Mannes; überlebende; Gefährdung; Praxis; Eigentum; Familie; Abgeschlossene; Lebensversicherungen; Eheliche
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