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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 76CPC from 2022

Art. 76 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 76

Rights of the Intervenor

1 The intervenor may carry out any procedural acts in support of the principal party, provided they are permitted at the relevant stage of the proceedings; he or she may in particular make use of any offensive or defensive measures and also seek appellate remedies.

2 The procedural acts of the intervenor shall not be taken into consideration in the proceedings if they are contradictory to those of the principal party.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 76 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190053BauhandwerkerpfandrechtSicherheit; Gesuch; Nebenintervenientin; Gesuchsgegnerin; Gericht; Definitiv; Pfandrecht; Grundbuch; Verfahren; Recht; Eintragung; Bauhandwerkerpfandrecht; Hinreichend; Partei; Pfandrechts; Definitive; Bestellung; Tragene; Betrag; Geleistet; Obergerichts; Frist; Forderung; Wird; Zahlung; Klage; Parteien; Leistete; Pfandrecht
ZHHG140183ForderungRecht; Klagten; Beklagten; Partei; Nebenintervenient; Abtretung; Parteien; Forderung; Nienten; Klage; Nebenintervenienten; Schweiz; Schweizer; Vertrag; Streit; Parteientschädigung; Widerklage; Gericht; Verfügung; Aktivlegitimation; Rechtsbegehren; Abgetreten; Kommentar; Person; Klägers; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.26 (AG.2017.335)Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47)Entscheid; Revision; Gesuch; Revisions; Berufung; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Revisionsgesuch; Nebenintervenientin; Gericht; Partei; Verfahren; Abtretung; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Parteien; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Revisionsgesuchs; Ziffer; Bezahlen; Parteientschädigung; Klageverfahren; Forderung; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Prozesskosten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 629 (4A_160/2016)Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7).
Hauptpartei; Nebenintervenient; Streitgenössische; Urteil; Intervention; Nebenintervention; Aktionär; Beschwerde; Nebenintervenienten; Streitgenössischen; Zivilprozess; Organisation; Beschwerdeführer; Gesuch; Unterstützt; Hauptparteien; Gesuchsgegnerin; Unterstützte; Widerspruch; Unterstützten; Aktionäre; Materielle; Zivilprozessordnung; Prozesshandlung; Rechtsmittel; Regel; Bezirksgericht; Aktionären
142 III 271 (4A_580/2015)Art. 81 f. ZPO; Art. 76 Abs. 1 und 2 ZPO; Art. 76 Abs. 1 BGG; Streitverkündungsklage; Nebenintervention; Beschwerderecht vor Bundesgericht. Die Streitverkündungsbeklagte, die als Nebenintervenientin am Hauptprozess teilnimmt, ist zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt (Art. 76 Abs. 1 BGG), sofern die Hauptpartei sich nicht widersetzt oder (ausdrücklich oder konkludent) den Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels erklärt (E. 1). Beschwerde; Recht; Streitverkündung; Bestellerin; Rechtsmittel; Hauptpartei; Urteil; Unternehmerin; Gebäudeversicherung; Nebenintervenientin; Klage; Hauptprozess; Schaden; Verzicht; Beschwerdeführerin; Schweizer; Verfahren; Streitverkündungsklage; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Intervention; Wasser; DOMEJ; Bezirksgericht; Einlegung; Streitverkündungsbeklagte; Prättigau/Davos; Kantonsgericht
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