Art. 76 CPC dal 2021
Art. 76 Diritti dell’interveniente
1 L’interveniente può, a sostegno della parte principale, intraprendere tutti gli atti processuali ammissibili secondo la fase della procedura; può segnatamente far valere qualsivoglia mezzo d’azione e di difesa, nonché proporre mezzi d’impugnazione.
2 Gli atti processuali dell’interveniente che contrastino con quelli della parte principale sono processualmente ininfluenti.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 629 (4A_160/2016) | Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7).
| Hauptpartei; Nebenintervenient; Streitgenössische; Urteil; Intervention; Nebenintervention; Aktionär; Beschwerde; Nebenintervenienten; Streitgenössischen; Zivilprozess; Organisation; Beschwerdeführer; Gesuch; Unterstützt; Hauptparteien; Gesuchsgegnerin; Unterstützte; Widerspruch; Unterstützten; Aktionäre; Materielle; Zivilprozessordnung; Prozesshandlung; Rechtsmittel; Regel; Bezirksgericht; Aktionären |
142 III 271 (4A_580/2015) | Art. 81 f. ZPO; Art. 76 Abs. 1 und 2 ZPO; Art. 76 Abs. 1 BGG; Streitverkündungsklage; Nebenintervention; Beschwerderecht vor Bundesgericht. Die Streitverkündungsbeklagte, die als Nebenintervenientin am Hauptprozess teilnimmt, ist zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt (Art. 76 Abs. 1 BGG), sofern die Hauptpartei sich nicht widersetzt oder (ausdrücklich oder konkludent) den Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels erklärt (E. 1). | Beschwerde; Recht; Streitverkündung; Bestellerin; Rechtsmittel; Hauptpartei; Urteil; Unternehmerin; Gebäudeversicherung; Nebenintervenientin; Klage; Hauptprozess; Schaden; Verzicht; Beschwerdeführerin; Schweizer; Verfahren; Streitverkündungsklage; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Intervention; Wasser; DOMEJ; Bezirksgericht; Einlegung; Streitverkündungsbeklagte; Prättigau/Davos; Kantonsgericht |