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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 76 CPC dal 2021

Art. 76 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 76 Diritti dell’interveniente

1 L’interveniente può, a sostegno della parte principale, intraprendere tutti gli atti processuali ammissibili secondo la fase della procedura; può segnatamente far valere qualsivoglia mezzo d’azione e di difesa, nonché proporre mezzi d’impugnazione.

2 Gli atti processuali dell’interveniente che contrastino con quelli della parte principale sono processualmente ininfluenti.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 76 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190053BauhandwerkerpfandrechtSicherheit; Gesuch; Nebenintervenientin; Gesuchsgegnerin; Gericht; Definitiv; Pfandrecht; Grundbuch; Verfahren; Recht; Eintragung; Bauhandwerkerpfandrecht; Hinreichend; Partei; Pfandrechts; Definitive; Bestellung; Tragene; Betrag; Geleistet; Obergerichts; Frist; Forderung; Wird; Zahlung; Klage; Parteien; Leistete; Pfandrecht
ZHHG140183ForderungRecht; Klagten; Beklagten; Partei; Nebenintervenient; Abtretung; Parteien; Forderung; Nienten; Klage; Nebenintervenienten; Schweiz; Schweizer; Vertrag; Streit; Parteientschädigung; Widerklage; Gericht; Verfügung; Aktivlegitimation; Rechtsbegehren; Abgetreten; Kommentar; Person; Klägers; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.26 (AG.2017.335)Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47)Entscheid; Revision; Gesuch; Revisions; Berufung; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Revisionsgesuch; Nebenintervenientin; Gericht; Partei; Verfahren; Abtretung; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Parteien; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Revisionsgesuchs; Ziffer; Bezahlen; Parteientschädigung; Klageverfahren; Forderung; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Prozesskosten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 629 (4A_160/2016)Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7).
Hauptpartei; Nebenintervenient; Streitgenössische; Urteil; Intervention; Nebenintervention; Aktionär; Beschwerde; Nebenintervenienten; Streitgenössischen; Zivilprozess; Organisation; Beschwerdeführer; Gesuch; Unterstützt; Hauptparteien; Gesuchsgegnerin; Unterstützte; Widerspruch; Unterstützten; Aktionäre; Materielle; Zivilprozessordnung; Prozesshandlung; Rechtsmittel; Regel; Bezirksgericht; Aktionären
142 III 271 (4A_580/2015)Art. 81 f. ZPO; Art. 76 Abs. 1 und 2 ZPO; Art. 76 Abs. 1 BGG; Streitverkündungsklage; Nebenintervention; Beschwerderecht vor Bundesgericht. Die Streitverkündungsbeklagte, die als Nebenintervenientin am Hauptprozess teilnimmt, ist zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt (Art. 76 Abs. 1 BGG), sofern die Hauptpartei sich nicht widersetzt oder (ausdrücklich oder konkludent) den Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels erklärt (E. 1). Beschwerde; Recht; Streitverkündung; Bestellerin; Rechtsmittel; Hauptpartei; Urteil; Unternehmerin; Gebäudeversicherung; Nebenintervenientin; Klage; Hauptprozess; Schaden; Verzicht; Beschwerdeführerin; Schweizer; Verfahren; Streitverkündungsklage; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Intervention; Wasser; DOMEJ; Bezirksgericht; Einlegung; Streitverkündungsbeklagte; Prättigau/Davos; Kantonsgericht
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