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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 76 OR de 2022

Art. 76 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 76

1 Le terme fixé pour l’exécution au commencement ou à la fin d’un mois s’entend du premier ou du dernier jour du mois.

2 Le terme fixé au milieu d’un mois s’entend du quinze de ce mois.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 76 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG190118ForderungKlage; Partei; Rechtsvorschlag; Betreibung; Handel; Gericht; Zahlung; Parteien; Klagten; Bezahlen; Rechtsöffnung; Übernahme; Beklagten; Beseitigung; Betrag; Streitwert; SchKG; Begehren; Verfügung; Kaufpreis; Rechtsbegehren; Frist; Handelsgericht; Zahlungsbefehl; Forderung; Vertrag; Sachverhalt; Beschwerde; Bezahlen; Rechtsvorschlags
ZHLF170025Ausweisung / Rechtsschutz in klaren FällenIgung; Zahlung; Mietzins; Künd; Kündigung; Verhält; Vorinstanz; Mietzinse; Mietverhältnis; Vermieter; Beklagten; Mietverhältnisse; Partei; Frist; Wohnung; Digungen; Berufung; Recht; Mietobjekt; Zahlungen; Formular; Schuld; Kündigungen; Miete; Müsse; Vermieterin; Weisung; Mieter; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 II 1Ausnahme von der Steuerpflicht einer juristischen Person wegen Verfolgens öffentlicher Zwecke; Fall eines in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelten kommunalen Elektrizitätswerkes (Art. 56 lit. c und g DBG; Art. 23 Abs. 1 lit. c und f StHG; Art. 78 Abs. 1 lit. c und f StG/GR). Rechtsmittel: Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde sowohl hinsichtlich der direkten Bundessteuer als auch der kantonalen Steuern; kassatorische Natur der auf Art. 73 StHG gestützten Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 2). Steuerbefreiung nach Art. 56 lit. g DBG: Voraussetzungen. Lehrmeinungen. Eine Steuerbefreiung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine juristische Person in erster Linie Erwerbszwecke verfolgt, auch wenn diese zugleich öffentlichen Zwecken (z.B. Stromversorgung) dienen (E. 3.1-3.3). Prüfung der Umstände im konkreten Fall: Die EWD Elektrizitätswerk Davos AG nimmt mit der Grundversorgung der Strombezüger auf dem gesamten Gemeindegebiet zwar eine öffentliche Aufgabe wahr. Steuerbefreiung jedoch verneint, weil die Tätigkeit im Endzweck in erster Linie auf Erwerb und Gewinnerzielung ausgerichtet ist (E. 3.4, 4 und 6). Steuerbefreiung; Zweck; Beschwerde; Gemeinde; Verwaltung; Beschwerdeführerin; Gewinn; Verwaltungsgericht; Zwecke; Elektrizität; Erwerb; Verwaltungsgerichts; Person; Juristische; Recht; Energie; Steuern; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Erwerbszweck; Gesellschaft; Bundessteuer; Setze; Aufgabe; Bundesgericht; Urteil; Zwecken; Verfolgt; Aktiengesellschaft; Bundesrecht; Teilweise
126 V 443Art. 52 AHVG; Art. 82 Abs. 1 AHVV; Art. 171 und 219 Abs. 4 Dritte Klasse SchKG: Arbeitgeberhaftung; Zeitpunkt der Schadenskenntnis. Der Verlust des Konkursprivilegs für die Beitragsforderung ändert nichts an der bisherigen Rechtsprechung, wonach die Ausgleichskasse im Konkurs der Arbeitgeberin in der Regel erst im Zeitpunkt der Auflage des Kollokationsplans Kenntnis vom Schaden erlangt. Schaden; Konkurs; Schadens; Ausgleichskasse; Zeitpunkt; Schadenersatz; Recht; Rechtsprechung; Schadenskenntnis; Beitragsforderung; Regel; Kollokation; Urteil; Hinweis; SchKG; Konkurseröffnung; Gläubiger; Arbeitgeber; Konkursverfahren; Verlust; Verwaltungsgericht; Kollokationsplan; Gericht; Forderung; Schadenersatzforderung; Versicherungsgericht; Höhe; Eidg; Konkursverfahrens; Verwaltungsgerichtsbeschwerde

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6838/2017Compétence SUVAa; Entre; Entreprise; Autorité; Consid; Recourant; Rante; L’art; Recourante; autorité; Laboratoire; Activité; Obligatoire; Technique; Fédéral; Décision; Assujetti; L’autorité; Machine; Travail; Assujettissement; Procédure; Matériau; être; Prises; Matériaux; Tribunal; Machines
A-6523/2008Vorzugspreise Mitglied; Verein; Beschwerde; Presse; Beschwerdeführerin; Recht; Recht; Mitgliedschaft; Schaftspresse; Mitgliedschaftspresse; Vereins; Zeitschrift; Vorinstanz; Presse; Mitglieder; Zeitschriften; Beschwerdeführerinnen; Bundes; Vereine; Organ; Vorzugspreis; Setze; Publikation; Vorzugspreise; Organisation; Orientiert; Zeitung; Gewinnorientiert; Kationen
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