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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 76 LDIP dal 2022

Art. 76 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 76

Ove l’adottante o i coniugi adottanti non siano domiciliati in Svizzera e uno di loro sia cittadino svizzero, per l’adozione sono competenti i tri­bunali o le autorità del luogo di origine se è impossibile attuare l’ado­zione nel loro domicilio o non lo si possa ragionevolmente pre­tendere.

II. Diritto appli­cabile

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 467 (5A_74/2008)Art. 78 Abs. 1 IPRG; Anerkennung einer ausländischen Adoption. Eine ausländische Adoption kann im Erbteilungsprozess vorfrageweise anerkannt werden, wenn sie im Staat des Wohnsitzes oder im Heimatstaat der adoptierenden Person oder der adoptierenden Ehegatten ausgesprochen wurde, nicht hingegen, wenn sie im Staat des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes oder im Heimatstaat der adoptierten Person erfolgt ist (E. 2-4). Adoption; Anerkennung; Recht; Kindes; Schweiz; Ausländische; Beschwerde; Behörde; Beschwerdeführerin; Nationale; Adoptionen; Wohnsitz; Zuständigkeit; Kanton; International; Behörden; Entscheid; Kantons; Ehegatten; Verfahren; Heimat; Ausländischen; Staat; Person; Internationale; Spanien; Adoptierenden; Kinder; Gesetzlich; Ausland
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