1 Zur Beschwerde in Zivilsachen ist berechtigt, wer:
2 Gegen Entscheide nach Artikel 72 Absatz 2 steht das Beschwerderecht auch der Bundeskanzlei, den Departementen des Bundes oder, soweit das Bundesrecht es vorsieht, den ihnen unterstellten Dienststellen zu, wenn der angefochtene Entscheid die Bundesgesetzgebung in ihrem Aufgabenbereich verletzen kann.2
1 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 2 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
2 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 2 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF210021 | Bauhandwerkerpfandrecht (vorläufige Eintragung) / Bescheinigung der Vollstreckbarkeit / Rechtsverweigerung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechts; Vorinstanz; Vollstreckbarkeit; Entscheid; Schung; Urteil; Grundbuch; Löschung; Bescheinigung; Wirkung; Aufschiebende; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Grundbuchamt; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Verfügung; Stellt; Eingabe; Verweigerung; Berufung; Vollstreckbar; Interesse; Verfahren; Ausstellung; Parteien; Bauhandwerkerpfandrecht |
ZH | PQ170087 | Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB / superprovisorisches Vollstreckungsverbot | Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Person; Recht; Stellung; Partei; Interesse; Tochter; Parteistellung; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Personen; Stellungnahme; Interessen; Bezirksrat; Beschluss; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Verfahrens; Vorliegenden; Stehende; Vater; KESB-act; KESB-Verfahren; Dispositiv; Rechtlich; Beteiligt; Nahestehende; Vermögens |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 360 (5A_375/2017) | Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). | SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Ausländische; Betreibungs; Beschwerdeführer; Verlustforderung; Forderungen; Gläubiger; Konkurs; Pfändung; Zwangsvollstreckungsrecht; Schuldbetreibung; Verlustscheines; Schiedsurteil; Gesuch |
144 III 247 (5A_645/2017) | Art. 17, 310, 314 Abs. 2 SchKG; Vollzug des ordentlichen Nachlassvertrages und Kompetenzen des Vollziehers. Beschwerdelegitimation des Vollziehers des ordentlichen Nachlassvertrages (E. 2.1 und 2.2). Ist der Bestand und der Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung eines Gläubigers strittig, kann der Vollzieher darüber nicht durch eine Verfügung gemäss Art. 17 SchKG entscheiden (E. 2.3). | Nachlass; Beschwerde; Nachlassvertrag; Nachlassvertrages; SchKG; Vollzieher; Ordentlichen; Forderung; Verfügung; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführer; Gallen; Kanton; Verfahrenskosten; Nachlassgläubiger; Schuldner; Beschwerdegegner; Bestätigung; Gläubiger; Konkurs; Vollziehers; Entscheid; Sachwalter; Kantons; Interessen; Fest; Bewilligung; Nachlassstundung; Vorinstanz |