E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 76 AIG vom 2020

Art. 76 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 76 Ausschaffungshaft

1 Wurde ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet oder eine erstinstanzliche Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB1 oder Artikel 49a oder 49abis MStG2, so kann die zuständige Behörde die betroffene Person zur Sicherstellung des Vollzugs:3

a.
in Haft belassen, wenn sie sich gestützt auf Artikel 75 bereits in Haft befindet;
b.
in Haft nehmen, wenn:
1.4
Gründe nach Artikel 75 Absatz 1 Buchstaben a, b, c, f, g oder h vorliegen,
2.5
...
3.6
konkrete Anzeichen befürchten lassen, dass sie sich der Ausschaffung entziehen will, insbesondere weil sie der Mitwirkungspflicht nach Artikel 90 dieses Gesetzes sowie Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a oder Absatz 4 AsylG7 nicht nachkommt,
4.
ihr bisheriges Verhalten darauf schliessen lässt, dass sie sich behördlichen Anordnungen widersetzt,
5.8
der Wegweisungsentscheid in einem Zentrum des Bundes eröffnet wird und der Vollzug der Wegweisung absehbar ist.
6.9
...

1bis Die Haftanordnung in Dublin-Fällen richtet sich nach Artikel 76a.10

2 Die Haft nach Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 5 darf höchstens 30 Tage dauern.11

3 Die Hafttage sind an die Höchstdauer nach Artikel 79 anzurechnen.12

4 Die für den Vollzug der Wegweisung, der Ausweisung oder der Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG notwendigen Vorkehren sind umgehend zu treffen.13


1 SR 311.0
2 SR 321.0
3 Fassung gemäss Ziff. IV 1 des BG vom 25. Sept. 2015, in Kraft seit 1. März 2019 (AS 2016 3101, 2018 2855; BBl 2014 7991).
4 Fassung gemäss Anhang Ziff. I 1 des BB vom 26. Sept. 2014 (Übernahme der V[EU] Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1841; BBl 2014 2675).
5 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 14. Dez. 2012, mit Wirkung seit 1. Febr. 2014 (AS 2013 4375 5357; BBl 2010 4455, 2011 7325).
6 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 25. Sept. 2015, in Kraft seit 1. März 2019 (AS 2016 3101, 2018 2855; BBl 2014 7991).
7 SR 142.31
8 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 25. Sept. 2015, in Kraft seit 1. März 2019 (AS 2016 3101, 2018 2855; BBl 2014 7991).
9 Eingefügt durch Art. 2 Ziff. 1 des BB vom 18. Juni 2010 betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (AS 2010 5925; BBl 2009 8881). Aufgehoben durch Anhang Ziff. I 1 des BB vom 26. Sept. 2014 (Übernahme der V[EU] Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), mit Wirkung seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1841; BBl 2014 2675).
10 Eingefügt durch Anhang Ziff. I 1 des BB vom 26. Sept. 2014 (Übernahme der V[EU] Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1841; BBl 2014 2675).
11 Fassung gemäss Anhang Ziff. I 1 des BB vom 26. Sept. 2014 (Übernahme der V[EU] Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1841; BBl 2014 2675).
12 Fassung gemäss Anhang Ziff. I 1 des BB vom 26. Sept. 2014 (Übernahme der V[EU] Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1841; BBl 2014 2675).
13 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 20. März 2015 (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer), in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 2016 2329; BBl 2013 5975).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 76 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSK2 2022 41Überprüfung der Anordnung der AusschaffungshaftBeschwerde; Beschwerdeführer; Ausschaffung; Entscheid; Wegweisung; Ausschaffungshaft; Bundes; Graubünden; Unentgeltliche; Ausreise; Kanton; Anordnung; Vollzug; Verfahren; Rechtliche; Person; Mitwirkungspflicht; Kantons; Schweiz; Ausländer; Lasse; Behörde; Bundesverwaltungsgericht; Werden; Migration; Asylgesuch; Zwangsmassnahmen; Rechtsbeistand; Schwierigkeiten; Behördliche
GRSK2 2022 32AusschaffungshaftBeschwerde; Ausschaffung; Ausschaffungs; Beschwerdeführer; Ausschaffungshaft; Unentgeltliche; Kanton; Vollzug; Vollzug; Graubünden; Entscheid; Rechtliche; Kantons; Person; Unentgeltlichen; Bundes; Wegweisung; Vorliege; Vorliegen; Rechtsbeistand; Beschwerdeführers; EGzAAG; Lasse; Aussichtslos; Ausländer; Schweiz; Liegende; Verfahren; Anordnung; Bestätigt
Dieser Artikel erzielt 8 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.135HaftentlassungBeschwerde; Beschwerdeführer; Ausschaffung; Recht; ägyptische; Migration; Ausschaffungshaft; Migrationsamt; Vollzug; Bundes; Unentgeltliche; Wegweisung; Haftentlassung; Botschaft; Staat; Entlassen; Urteil; Bundesgericht; ägyptischen; Haftgericht; Behörde; Frist; Kanton; Basel; Müsse; Bundesgerichts; Ehrler; Behörden; Guido
SOVWBES.2020.130AusschaffungshaftBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Ausschaffung; Wegweisung; Migration; Ausschaffungshaft; Migrationsamt; Urteil; Beschwerdeführers; Recht; Unentgeltliche; Vollzug; Haftgericht; Person; Pandemie; Verwaltung; Verfügung; Schweiz; Gesuch; Haftentlassungsgesuch; Tunesien; Wegweisungsvollzug; Verwaltungsgericht; Blick; Bundesgericht; Verhältnismässig; Notwendige; Gründen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-6304/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Ausschaffung; Ausschaffungs; Bundesverwaltungsgericht; Einreiseverbots; Ausschaffungshaft; Schengen; Interesse; Verfügung; Beschwerdeführers; Familie; Gehör; Urteil; Begründung; Verhältnis; Sicherheit; Möglichkeit; Wegweisung; BVGer; Rechtlich; Fernhaltemassnahme; Worden; Vorliegen; Legal
F-5838/2020Wegweisung Dublin (Ausländerrecht)Beschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Italien; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Dublin; Vollzug; Urteil; Schweiz; Illegal; Luzern; Verfügung; BVGer; Migration; Gericht; Europäischen; Beschwerdeführers; Verfahrens; Richter; Behörden; Italienischen; Rates; Zuständigkeit; Parlaments; Richterin; Mitgliedstaat; Ordnete; Schutz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Zünd Kommentar Migrationsrecht2019
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz