Code civil suisse (CC)
Der Art. 759 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 759 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF140086 | Entzug des Besitzes bei Nutzniessung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Meilen vom 15. Oktober 2014 (ES140033) | Berufung; Berufungsklägerin; Nutzniessung; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungsbeklagten; Besitz; Besitzes; Entscheid; Vorinstanz; Nutzniessungsobjekt; Gebrauch; Widerrechtlich; Gesuch; Besitzesentziehung; Widerrechtliche; Nutzniessungsrecht; Entziehung; Nutzniesser; Partei; Unterhalt; Parteien; Zahlungen; Wohnung; Betrag; Eigentümer |
LU | OG 1994 6 | Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen.
| Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Eigentümers; Klägers; Recht; Liegenschaft; Ausübung; Widerrechtlich; Gebrauch; Simonius/Sutter; Ausgeübt; Anspruch; Widerrechtlichen; übertragen; Grundstücken; Vertrag; Verwaltungsvertrag; Richter; Vertraglich; Rechte; Person; Piotet; Vereinbart; Enthält |