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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 758SCC from 2023

Art. 758 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 758

1 Unless it is a strictly personal right, the exercise of the usufruct may be assigned to another person.

2 The owner is entitled to assert his or her rights directly against such person.

2. Rights of the owner >a. Supervision >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 758 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 19 45Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4).



Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte "Luzerner Praxis" (E. 2).

Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Beschwerde; Recht; Steuer; Erblasser; Gehör; Luzern; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Nachlass; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Auslegung; Entscheids; Anspruch; Kantons; Erblasserin; Rechtliches; Begründung; Vermögens; Zusammenhang; Verzicht; Einsprache; Erblassers; Gehörs
LU7H 19 45Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4).



Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte 'Luzerner Praxis' (E. 2).

Nutzniessung; Schwer; Beschwerde; Erbschaftssteuer; Steuer; Entscheid; Luzern; Gehör; Erblasser; Kanton; Rechtliche; Gesetz; Schenkung; Nutzniessungsverzicht; Person; Nachlass; Vermögen; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Auslegung; Entscheids; Rechtliches; Erblasserin; Kantons; Begründung; Anspruch; Zusammenhang; Vermögens

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 07 72_1Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Eigentümer; Beschwerdeführerin; Handänderung; Benutzungsrecht; Person; Autotresor; Recht; Grundstücks; Belastung; Parkhaus; Eigentümerdienstbarkeit; Eigentümers; Beeinträchtigung; Unbefristet; Parkplätze; übertragbar; Wesentliche; Grundstücke; Eigentümerschaft; Zeitlich; Steuerbegründende; Vertrag; Baurecht; Nutzniessung; Dauernde; Beschwerdegegnerin; Stehende; Berechtigte
LUA 07 72_2§ 2 Ziff. 3 lit. c HStG. Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit. Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Beschwerdeführerin; Eigentümer; Handänderung; Benutzungsrecht; Grundstücks; Person; Autotresor; Recht; Belastung; Parkhaus; Eigentümers; Eigentümerdienstbarkeit; Beeinträchtigung; Unbefristet; Parkplätze; Wesentliche; übertragbar; Eigentümerschaft; Steuerbegründende; Zeitlich; Baurecht; Vertrag; Dauernde; Nutzniessung; Beschwerdegegnerin; Wirtschaftlichen; Berechtigte; Parkhauses
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