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Code civil suisse (CC)

Art. 758 CC de 2021

Art. 758 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 758 A. De l’usufruit / IV. Effets de l’usufruit / 1. Droits de l’usufruitier / d. Cession de l’usufruit

d. Cession de l’usufruit

1 L’usufruitier dont le droit n’est pas éminemment personnel peut en transférer l’exercice à un tiers.

2 Dans ce cas, le propriétaire peut agir directement contre le cessionnaire.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 758 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 19 45Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4).



Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte "Luzerner Praxis" (E. 2).

Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Beschwerde; Recht; Steuer; Erblasser; Gehör; Luzern; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Nachlass; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Auslegung; Entscheids; Anspruch; Kantons; Erblasserin; Rechtliches; Begründung; Vermögens; Zusammenhang; Verzicht; Einsprache; Erblassers; Gehörs
LU7H 19 45Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4).



Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte 'Luzerner Praxis' (E. 2).

Nutzniessung; Schwer; Beschwerde; Erbschaftssteuer; Steuer; Entscheid; Luzern; Gehör; Erblasser; Kanton; Rechtliche; Gesetz; Schenkung; Nutzniessungsverzicht; Person; Nachlass; Vermögen; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Auslegung; Entscheids; Rechtliches; Erblasserin; Kantons; Begründung; Anspruch; Zusammenhang; Vermögens

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 07 72_1Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Eigentümer; Beschwerdeführerin; Handänderung; Benutzungsrecht; Person; Autotresor; Recht; Grundstücks; Belastung; Parkhaus; Eigentümerdienstbarkeit; Eigentümers; Beeinträchtigung; Unbefristet; Parkplätze; übertragbar; Wesentliche; Grundstücke; Eigentümerschaft; Zeitlich; Steuerbegründende; Vertrag; Baurecht; Nutzniessung; Dauernde; Beschwerdegegnerin; Stehende; Berechtigte
LUA 07 72_2§ 2 Ziff. 3 lit. c HStG. Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit. Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Beschwerdeführerin; Eigentümer; Handänderung; Benutzungsrecht; Grundstücks; Person; Autotresor; Recht; Belastung; Parkhaus; Eigentümers; Eigentümerdienstbarkeit; Beeinträchtigung; Unbefristet; Parkplätze; Wesentliche; übertragbar; Eigentümerschaft; Steuerbegründende; Zeitlich; Baurecht; Vertrag; Dauernde; Nutzniessung; Beschwerdegegnerin; Wirtschaftlichen; Berechtigte; Parkhauses
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