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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 758 ZGB vom 2020

Art. 758 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 758 A. Nutzniessung / IV. Inhalt / 1. Rechte des Nutzniessers / d. Übertragbarkeit

d. Übertragbarkeit

1 Die Nutzniessung kann, wenn es sich nicht um ein höchst persönliches Recht handelt, zur Ausübung auf einen andern übertragen werden.

2 Der Eigentümer ist befugt, seine Rechte diesem gegenüber unmittelbar geltend zu machen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 758 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 19 45Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4).



Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte "Luzerner Praxis" (E. 2).

Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Beschwerde; Recht; Steuer; Erblasser; Gehör; Luzern; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Nachlass; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Auslegung; Entscheids; Anspruch; Kantons; Erblasserin; Rechtliches; Begründung; Vermögens; Zusammenhang; Verzicht; Einsprache; Erblassers; Gehörs
LU7H 19 45Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4).



Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte 'Luzerner Praxis' (E. 2).

Nutzniessung; Schwer; Beschwerde; Erbschaftssteuer; Steuer; Entscheid; Luzern; Gehör; Erblasser; Kanton; Rechtliche; Gesetz; Schenkung; Nutzniessungsverzicht; Person; Nachlass; Vermögen; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Auslegung; Entscheids; Rechtliches; Erblasserin; Kantons; Begründung; Anspruch; Zusammenhang; Vermögens

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 07 72_1Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Eigentümer; Beschwerdeführerin; Handänderung; Benutzungsrecht; Person; Autotresor; Recht; Grundstücks; Belastung; Parkhaus; Eigentümerdienstbarkeit; Eigentümers; Beeinträchtigung; Unbefristet; Parkplätze; übertragbar; Wesentliche; Grundstücke; Eigentümerschaft; Zeitlich; Steuerbegründende; Vertrag; Baurecht; Nutzniessung; Dauernde; Beschwerdegegnerin; Stehende; Berechtigte
LUA 07 72_2§ 2 Ziff. 3 lit. c HStG. Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit. Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Beschwerdeführerin; Eigentümer; Handänderung; Benutzungsrecht; Grundstücks; Person; Autotresor; Recht; Belastung; Parkhaus; Eigentümers; Eigentümerdienstbarkeit; Beeinträchtigung; Unbefristet; Parkplätze; Wesentliche; übertragbar; Eigentümerschaft; Steuerbegründende; Zeitlich; Baurecht; Vertrag; Dauernde; Nutzniessung; Beschwerdegegnerin; Wirtschaftlichen; Berechtigte; Parkhauses
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