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Obligationenrecht (OR)

Art. 755 OR vom 2023

Art. 755 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 755

634

1 Alle mit der Prüfung der Jahres- und Konzernrechnung, der Grün­dung, der Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung befassten Perso­nen sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verur­sa­chen.

2 Wurde die Prüfung von einer Finanzkontrolle der öffentlichen Hand oder von einem ihrer Mitarbeiter durchgeführt, so haftet das betref­fende Gemeinwesen. Der Rückgriff auf die an der Prüfung beteiligten Personen richtet sich nach dem öffentlichen Recht.635

634 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).

635 Eingefügt durch Ziff. I 3 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).

B. Schaden der Ge­sellschaft >I. Ansprüche ausser Konkurs >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 755 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200175ForderungKlagt; Klagten; Beklagten; Geschäft; Recht; Dividende; Forderung; Rückstellung; Gesellschaft; Geschäftsjahr; Flugzeug; Liquidation; Dividenden; Schaden; Rückstellungen; Höhe; Revision; Bilanz; Partei; Gerin; Verwaltungsrat; Pflicht; Betrag; Klage; Konkurs; Klage; Bilanzgewinn; Tigkeit; Parteien
ZHRB210029Forderung (Sicherheit für die Parteientschädigung)Beschwerde; Partei; Beklagten; Parteien; Vorinstanz; Parteientschädigung; Recht; Bestätigung; Verfahren; Verfügung; Entscheid; Eingabe; Anhaltspunkt; Jahresrechnung; Sachverhalt; Gefährdung; Bundesgericht; Bringe; Erhebliche; Gericht; überschuldet; Kundenstamm; Anhaltspunkte; Erwägung; Tatsache; Beschluss; Frist; Begründung; Sicherheit; Missbräuchlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO110070Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRicht; Recht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Verfahren; Unentgeltlichen; Gericht; Rechtspflege; Obergericht; Bestellung; Kantonale; Entscheid; Kanton; Zivilprozessordnung; Kantons; Obergerichts; Friedensrichteramt; Rechtsvertreter; Schweiz; Streitigkeit; Instanz; Zürich; Einzige; Rechtsbeistand; Beschwerde; Klage; Gewährung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 II 432Aktienrechtliche Verantwortlichkeit. 1. Die auf Art. 753/754 OR gestützte Verantwortlichkeitsklage der Konkursmasse einer Aktiengesellschaft oder des gemäss Art. 756 Abs. 2 OR an ihrer Stelle klagenden Gläubigers ist als Klage aus dem Recht der Gläubigergesamtheit aufzufassen. Dieser Klage können Einreden, die den verantwortlichen Organen gegen die Gesellschaft oder gegen einzelne Gläubiger zustünden, nicht entgegengehalten werden. Präzisierung der Rechtsprechung (E. 1). 2. Begriff des Organs im Sinne von Art. 754 Abs. 1 OR bzw. Art. 41 BankG (E. 2). Gesellschaft; Gläubiger; Recht; Organ; Schaden; Konkurs; Klage; Organe; Verantwortlichkeit; Aktionär; Abtretung; Verantwortlichen; Konkursmasse; Mittelbar; Obergericht; Anspruch; Gläubigern; Ansprüche; Aktionäre; Aktienrechtliche; Mittelbare; Gläubigergesamtheit; RASCHEIN; Verantwortlichkeitsansprüche; Klagende; Entscheid; Gläubigers; Abtretungsgläubiger; Liegenden
110 II 396Handelsregister. Ist eine Aktiengesellschaft nach Einstellung des Konkurses mangels Aktiven im Handelsregister gelöscht worden, so kann ein Gläubiger, der neben seiner Forderung auch Verantwortlichkeitsansprüche im Sinne von Art. 755 ff. OR geltend machen will, die Wiedereintragung verlangen (Art. 57 und 58 HRegV).
Gesellschaft; Beschwerdeführer; Gläubiger; Registerbehörden; Wiedereintragung; Verantwortlichkeitsansprüche; Forderung; Handelsregister; Verfügung; Einstellung; Rechtsprechung; Urteil; Justizdirektion; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Konkursverfahren; Keramikmaschinen; Geltend; Voraussetzungen; Endgültig; Ansprüche; Schuldners; SchKG; Gesuch; Registerbehörden; Entdeckt; Konkursverfahrens; Zivilabteilung
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