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Code civil suisse (CC)

Der Art. 750 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
82 II 4Bäuerliches Erbrecht. Zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 620 ZGB gehören grundsätzlich auch die zur Bewirtschaftung des Landes notwendigen wichtigeren Gebäude. Werden diese durch einen Brand zerstört, so kann ein Erbe, der für die Übernahme des Gewerbes geeignet ist, die Zuweisung der Liegenschaften samt der für den Wiederaufbau bestimmten Brandversicherungsleistung verlangen, wenn zu erwarten ist, dass er die zerstörten Gebäude wieder aufbauen wird. Anrechnungswert ist in diesem Falle der Ertragswert vor dem Brande. Feststellung des Ertragswerts (Art. 620 Abs. 2 ZGB, Art. 5 ff. LEG). Brand; Heimwesen; Wirtschaftlich; Liegenschaften; Wiederaufbau; Wirtschaftliche; Gewerbe; Ertragswert; Landwirtschaftliche; Beklagten; Gebäude; Urteil; Anspruch; Brande; Zuweisung; Liegenden; Versicherung; Recht; Schätzung; Aufbauen; Anrechnung; Vorinstanz; Miterben; Klage; Streitige; Angefochtene; Vorliegenden; Erbteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2149/2012Enteignung Entschädigung; Minderwert; Über; Lärm; Grund; Stanz; Vorinstanz; Überflug; Fluglärm; Flüge; Verkehrs; Verkehrswert; Bundesgericht; Enteignete; Schätzung; Liegenschaft; Enteigneten; Bezog; Flughafen; Grundstück; Enteigner; Berücksichtig; Aspekte; Stockwerkeigentum; Beschwerde; Lärmbedingte; Lärmbezogene
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