1 Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen.
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3 Die Anstaltsordnung sieht vor, dass zusammen mit dem Gefangenen ein Vollzugsplan erstellt wird. Dieser enthält namentlich Angaben über die angebotene Betreuung, die Arbeits- sowie die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Wiedergutmachung, die Beziehungen zur Aussenwelt und die Vorbereitung der Entlassung.
4 Der Gefangene hat bei den Sozialisierungsbemühungen und den Entlassungsvorbereitungen aktiv mitzuwirken.
5 Den geschlechtsspezifischen Anliegen und Bedürfnissen der Gefangenen ist Rechnung zu tragen.
6 Wird der Gefangene bedingt oder endgültig entlassen und erweist sich nachträglich, dass bei der Entlassung gegen ihn ein weiteres, auf Freiheitsstrafe lautendes und vollziehbares Urteil vorlag, so ist vom Vollzug der Freiheitsstrafe abzusehen, wenn:
105 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 8 der Strafprozessordnung vom 5. Okt. 2007, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1881; BBl 2006 1085).
Besondere Sicherheitsmassnahmen >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU170033 | Übertretung des Spielbankengesetzes | Schuldig; Beschuldigte; Verjährung; Recht; Einziehung; Urteil; Spiel; Beschuldigten; Bundes; Rungsfrist; Verwaltung; Verjährungsfrist; Verfahren; Rechtlich; Spielbanken; Verfügung; Berufung; Glücksspiel; Rechtliche; Glücksspielautomat; Bundesgericht; Gericht; Super; Competition; Gerät; Automat; Beschwerde |
ZH | SB150203 | Versuchte schwere Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Urteil; Untersuchung; Untersuchungs; Stationäre; Beschuldigten; Sicherheitshaft; Verteidigung; Berufung; Überhaft; Kantons; Entscheid; Rechtskraft; Erstanden; Bundesgericht; Privatklägerin; Amtlich; Festgestellt; Amtliche; Genugtuung; Anzurechnen; Verfahren; Anrechnung; Festgestellt; Erstandene; Recht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2020.00849 | Strafantritt: Verschiebungsgesuch im Zusammenhang mit dem Coronavirus. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Person; Risiko; Gesundheit; Coronavirus; Personen; Strafantritt; Strafvollzug; Vollzug; Werden; Gefährde; Erkrankung; Würde; Gefährdet; Verschiebung; Februar; Kanton; Verfügung; Dezember; Covid-; Februar; Gelten; Geltend; Könne; Justiz; Seiner; Vollzugs; Freiheit; Besonders |
ZH | VB.2010.00354 | Strafvollzug: Abweisung eines Gesuchs um Beziehungsurlaub. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Flucht; Urlaub; Schweiz; Recht; Urlaubs; Fluchtgefahr; Vollzug; Beschwerdeführers; Recht; Urlaubsgesuch; Gefangene; Freiheitsstrafe; Gefängnis; Person; Vorinstanz; Deutschland; Vollzugs; Gefangenen; Beziehungsurlaub; Wwwbgerch; Justiz; Aufenthalts; Familie; Vollzug; Auszugehen; Gesuch; Verwaltungsgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 267 (6B_40/2020) | Regeste Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1). | Vollzug; Vollzugs; Kinder; Beschwerde; Recht; Vollzug; Beschwerdeführerin; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Urteil; Person; Kindern; Mutter; Besuch; Vollzugsform; Kanton; Luzern; Rechte; Kindeswohl; Betreuung; Vorinstanz; Vollzugs; Grosshof; Rechtlich; Trennung; Kantons; Gesetzmässige |
139 I 180 (6B_182/2013) | Art. 1, 74 f., 81 Abs. 1 und Art. 90 Abs. 3 StGB, Art. 7 und 10 BV, Art. 7 Ziff. 1 EMRK; Arbeitspflicht im Straf- und Massnahmenvollzug. Die Verpflichtung des Gefangenen zur Arbeit gilt unabhängig von seinem Alter (E. 1). Sie verletzt weder Bundes- noch Verfassungsrecht (E. 2). Die Arbeitspflicht für Eingewiesene gemäss Art. 90 Abs. 3 StGB dient dem Vollzug der Massnahme und stellt keine zusätzliche Bestrafung dar (E. 3). | Arbeit; Arbeitspflicht; Vollzug; Beschwerde; Vollzug; Massnahme; Freiheit; Bundes; Beschwerdeführer; Gefangene; Alter; Vollzugs; Massnahmenvollzug; Recht; Wiesene; Anstalt; Urteil; Person; Gefangenen; Insasse; Verletzung; Dient; Insassen; Verpflichtung; Verpflichtet; Kantons; Personen; Werden |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-1684/2008 | Einreise | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Gericht; Einreiseverbot; Bundesverwaltungsgericht; Sicherheit; Urteil; Gerichts; Ausländer; Schweiz; Massnahme; Verhalten; Aufenthalt; Basel; Betäubungsmittelgesetz; Heroin; Hinweisen; Verfahren; Person; Beschwerdeführers; Widerhandlung; Einreisesperre; Bundesgesetz; Vorinstanz; Interesse; Vollzug; Verhalten; Frist |
D-2549/2008 | Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Vollzug; Aufhebung; Verfügung; Schweiz; Urteil; Beschwerdeführers; Recht; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Vollzug; Akten; Betäubungsmittelgesetz; Verfahren; Begründung; Angeordnet; Provinz; Glaubhaft; Ordnete; Flüchtlingseigenschaft; Zumutbar; Urteil; Behandlung; Beziehungsweise; Wegweisungsvollzug; EMARK; Verfahrens; Zuchthausstrafe |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SN.2011.18 | Bewilligung persönlicher Verkehr (Art. 235 Abs. 2 StPO). | Vollzug; Besuch; Bewilligung; Vorzeitige; Vorzeitigen; Vollzugs; Kontakt; Besuchs; Anstalt; Recht; Person; Präsident; Erteilt; Kammer; Haftzweck; Vollzugs; Besuchsbewilligung; Personen; Sicherheit; Verfahrensleitung; Zuständigkeit; Verfügung; Präsidenten; Gesuch; Anstalt; Untersuchungs; Gefangene; Kommentar; Bundesstrafgericht; Stehende |