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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 75 LEF dal 2021

Art. 75 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 75

152

1 Non è necessario motivare l’opposizione. Adducendone i motivi, il debitore non rinuncia a far valere ulteriori eccezioni.

2 Il debitore che contesta di essere ritornato a miglior fortuna (art. 265, 265a) deve dichiararlo esplicitamente nell’opposizione, altrimenti si reputa che egli abbia rinunciato a tale eccezione.

3 Sono salve le disposizioni sull’opposizione tardiva (art. 77) e sull’op­po­sizione nell’esecuzione cambiaria (art. 179 cpv. 1).

152 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 75 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220021NichtanhandnahmeBeschwerde; Rechtsvorschlag; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Betreibung; Beschwerdegegnerin; Person; Staatsanwaltschaft; Rechtlich; Erhob; Erhoben; Gericht; Urkunde; Verfahren; SchKG; Unmittelbar; Rechtliche; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlags; Bundesgericht; Rechte; Unterschrift; Rechtsmittel; Betreibungsamt; Nichtanhandnahme; Rechten; Frist; Urkundendelikt; Entschädigung; über
ZHRT180056RechtsöffnungBeschwerde; Gesuch; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnung; Schuld; SchKG; Vorinstanz; Urteil; Unrichtige; Forderung; Betreibung; Entscheid; Konkurs; Rechtsvorschlag; Partei; Verfahren; Bundesgericht; Zweitinstanzliche; Gütliche; Einrede; Angefochtene; Sachverhalts; Provisorische; Zahlungsbefehl; Beschwerdeverfahren; Rechtsöffnungsverfahren; Rechtsanwendung; Betreibungsamt; Parteientschädigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2007/4Entscheid Art. 90 Abs. 3 KVV. Art. 54 Abs. 2 ATSG. Prämienforderung einer Krankenversicherung betreffend einen Zeitraum vor Eröffnung eines Konkursverfahrens, in welchem die Krankenversicherung die Forderung nicht eingegeben hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. September 2007, KV 2007/4) Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Zahlung; Prämie; Prämien; Bezahlt; Konkurs; Forderung; Intras; Betrag; Raten; Rechnung; Verfahren; Einsprache; SchKG; Gutschrift; Zahlungsbefehl; Betreibung; Partei; Akten; Einspracheentscheid; Rechtsvorschlag; Beschwerdeführers; Zahlungsvereinbarung; Parteien; Obligatorisch; Verfügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 567 (5A_487/2014)Art. 75 und 265a SchKG; Rechtsvorschlag. Grundsätze zur Auslegung des Rechtsvorschlages als Bestreitung der Schuld und als Einrede des fehlenden neuen Vermögens (E. 2). Recht; Rechtsvorschlag; Betreibung; SchKG; Betreibungs; Betreibungsamt; Forderung; Betriebene; Beschwerde; Schuld; Fortsetzung; Vermögens; Erhoben; Konkurs; Einrede; Bestritten; Fortsetzungsbegehren; Aufsichtsbehörde; Richter; Rechtsvorschlages; Betriebenen; Vermögen; Rechtsvorschlag; Verfahren; Gesetzte; Auslegung; Worden; Schuldner
130 III 678Überweisung des Rechtsvorschlags gemäss Art. 265a Abs. 1 SchKG. Die Vorschrift, wonach der mit fehlendem neuen Vermögen begründete Rechtsvorschlag dem Richter vorzulegen ist, betrifft das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Eine betreibungsamtliche Verfügung, die gegen diese Vorschrift verstösst, ist deshalb nicht im Sinn von Art. 22 Abs. 1 SchKG nichtig (E. 2). Schuld; SchKG; Rechtsvorschlag; Einrede; Verfügung; Schuldner; Beschwerde; Fehlende; Vermögens; Betreibung; Richter; Konkurs; Begründet; Verfahren; Appellationshof; Fehlenden; Betreibungsamt; Vorschrift; Interesse; Zahlungsbefehl; Entscheid; Rechtsöffnung; Forderung; Rechtsöffnung; Einwand; Entstanden; Konkurseröffnung; Erwägungen; Provisorische
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