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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 75 OR de 2022

Art. 75 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 75

À défaut de terme stipulé ou résultant de la nature de l’affaire, l’obli­gation peut être exécutée et l’exécution peut en être exigée im­média­tement.


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Art. 75 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220025ForderungAktie; Aktien; Klagten; Beklagten; Teien; Vorinstanz; Vertrag; Vereinbarung; Trags; Kaufrecht; -Aktie; -Aktien; Namenaktien; Läge; Partei; Vertrags; Berufung; Parteien; Erwerb; Verpflichten; Verpflichten; Über; Eigentum; Recht; Verkauf; Aktionär; Kaufrechts; Erwerbs; Vertragspartei
ZHLE210056EheschutzGesuch; Gegner; Suchsgegner; Gesuchsgegner; Kinder; Lichen; Unterhalt; Partei; Unterhalts; Parteien; Koste; Eltern; Einkommen; Recht; Monatlich; Woche; Gesuchsgegners; Über; Unterhaltsbeiträge; Elternteil; Kindes; Vorinstanz; Geraden; Beruf; Rechne; Prot; Tochter; Obhut; Kontakt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180005Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurrent; Recht; Rekurrenten; Verrechnung; Rekurs; Gericht; Rekursgegnerin; Unentgeltliche; Prozesskosten; Unentgeltlichen; Verfahren; Bezirksgericht; Nachzahlung; Gerichtskosten; Winterthur; Beschluss; Partei; Geleistet; Prozesskostenvorschüsse; Forderung; Verfügung; Schuld; Rechtsmittel; Verfahrens; Obergericht; Rechtspflege; Entschädigung; Rückforderung; Entscheid; Zeitpunkt
ZHVB110008Beschwerde gegen die Verrechnung der Kaution Verrechnung; Rekurrent; Rekurs; Raten; Rekursgegnerin; Rekurrenten; Schuld; Forderung; Beschwerde; Fälligkeit; Fällig; Verfahren; Zahlung; Obergericht; Ratenzahlung; Kantons; Gerichtskosten; Obligation; Ratenbewilligung; Restforderung; Kaution; Verwaltungskommission; Gesamte; Betrag; Obergerichts; Inkassostelle; Zentrale; Schuldner
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 69 (4A_496/2021)
Regeste
Art. 731b Abs. 1 OR ; Art. 699 Abs. 2 OR ; Art. 710 Abs. 1 OR ; nicht durchgeführte Generalversammlung; Ende des Verwaltungsratsmandats. Das Amt des Verwaltungsrats endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Schluss des betreffenden Geschäftsjahres, wenn keine Generalversammlung nach Art. 699 Abs. 2 OR durchgeführt oder die Wahl des Verwaltungsrates nicht traktandiert wurde. Eine stillschweigende Verlängerung greift nicht Platz (E. 3).
Verwaltungsrat; Generalversammlung; Beschwerde; Verwaltungsrates; Verwaltungsrats; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Mitglied; Organ; Urteil; Gesellschaft; Beschwerdegegnerin; Verwaltungsratsmandat; Durchgeführt; Geschäftsjahr; Geschäftsjahre; Stillschweigend; Verwaltungsräte; Revision; Ordentliche; Verlängerung; Organisationsmangel; Ordentlichen; Revisionsstelle; Mandat; Geschäftsjahres; Verwaltungsratsmandats; Traktandiert; Kommentar
145 III 351 (4A_623/2018)Art. 685a und Art. 685b OR; Vinkulierung von nicht kotierten Namenaktien; Aktivlegitimation; escape clause; Erstreckung einer vertraglichen Verpflichtung; umgekehrter Durchgriff. Zur Klage gegen die AG auf Zustimmung zur Übertragung und Eintragung ins Aktienbuch ist auch der durch die AG abgelehnte Erwerber der Aktien aktivlegitimiert (E. 2). Wird die Übernahme der Aktien zum wirklichen Wert angeboten (escape clause), muss der Entscheid dennoch das Gleichbehandlungsgebot achten und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein; Verneinung von Rechtsmissbrauch im konkreten Fall (E. 3.2). Voraussetzungen eines umgekehrten Durchgriffs; Verneinung der Voraussetzungen im konkreten Fall (E. 4). Beschwerde; Verwaltungsrat; Gesellschaft; Aktien; Aktionär; Aktionär; Durchgriff; Klagte; Urteil; Verwaltungsrats; Beschwerdegegnerin; Klagten; Beklagten; Recht; Beschwerdeführerin; Entscheid; Verpflichtung; Vorinstanz; Umgekehrt; Mehrheit; Namenaktien; Umgekehrte; Übertragung; Interesse; Bundesgericht; Verwaltungsratsausschuss; Umgekehrten; Mehrheitsaktionär; Klage

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2683/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Effekten; Führer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Gruppe; Anleger; Aktie; Aktien; Geschäft; Vorinstanz; Urteil; AG-Effekten; Rechtlich; Verkauf; _AG-Effekten; Finanz; Gruppen; Geschäfts; FINMA; Emission; Aufsichtsrechtliche; Gesellschaft; Wirtschaftlich; Verfahren; Platzierung; Kapital; Emissionshaus; Anlegern; Recht
B-2713/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Beschwerde; Führer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Effekten; Gruppe; Aktie; Anleger; Aktien; Geschäft; Urteil; AG-Effekten; Richt; Recht; Schwerdeführers; Vorinstanz; _AG-Effekten; Beschwerdeführers; Über; Wirtschaftlich; Finanz; Verkauf; Aufsichtsrechtliche; Gesellschaft; Gruppen; Geschäfts; Emission; Platzierung; Kapital

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.69Kostentragungspflicht der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO).Untersuchung; Untersuchungsakten; Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Bericht; Karte; Preis; Minute; Minuten; Kunde; Rechtlich; Telefonkarte; Holding; Verfahren; Gebühr; Gespräch; Erwägung; Angebot; Prepaid; Verfahrens; Kunden; Gebühren; Telefonkarten; Gruppe; Poster; Entschädigung; Zivilrechtlich; Karten; Erichts
BB.2011.121Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Person; Verfahren; Hierzu; Geschädigte; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgerichts; Zivil; Beschwerdekammer; Nichtanhandnahmeverfügung; Urteil; Anzeige; Verletzt; Angefochtene; Aktie; Personen; Verfügung; Rechtlich; Nötigung; Gesagten; Hinweis; Transaktionen; Kommentar; Basel; Beschuldigten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heinrich HonsellBasler Kommentar, Obligationenrecht I2011
Weber Kommentar, Art. OR 21962
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