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Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS)

Art. 75 CCS de 2022

Art. 75 Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS) drucken

Art. 75

Aménagement du territoire

1 La Confédération fixe les principes applicables à l’aménagement du territoire. Celui-ci incombe aux cantons et sert une utilisation judicieuse et mesurée du sol et une occupation rationnelle du territoire.

2 La Confédération encourage et coordonne les efforts des cantons et collabore avec eux.

3 Dans l’accomplissement de leurs tâches, la Confédération et les cantons prennent en considération les impératifs de l’aménagement du territoire.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 75 Constitution fédérale de la Confédération suisse (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 60/2005/68 Art. 22 Abs. 2 lit. a und Art. 23 RPG; Art. 26 NSG; Art. 3 lit. n und Art. 15 Abs. 1 NSV; Art. 53a Abs. 3 SVG; Art. 18 und Art. 18m Abs. 1 EBG; Art. 9 Abs. 1 und Art. 44a USG; Ziff. 11.1 Anhang UVPV; Art. 8 und Art. 9 LSV; Art. 31 LRV; Art. 2 Abs. 1 und A Bauprojekt für ein Schwerverkehrskontrollzentrum auf dem Areal des Güterbahnhofs Schaffhausen; Legitimation der Nachbarn; Zuständigkeit und anwendbares Bewilligungsverfahren; Zonenkonformität; Umweltverträglichkeit Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Bundes; Kanton; Schwerverkehr; Umwelt; Schwerverkehrs; Nationalstrasse; Baubewilligung; Anlage; Verkehr; Lärm; Strassen; Schaffhausen; Verkehrs; Schwerverkehrskontrollzentrum; Rechtlich; Verfahren; Massnahme; Regierungsrat; Projekt; Rechtsmittel; Ausnahmebewilligung; Nationalstrassen; Bauvorhaben; Massnahmen; Vorliegenden
LU7H 20 147Zonentypologische Einordnung einer Weilerzone (E. 4.4). Zonenkonformität eines Bauvorhabens in einer Weilerzone (E. 4.5). Verhältnis eines Gestaltungsplans zu neueren, diesem widersprechenden Bau- und Nutzungsvorschriften (E. 5). Vertrauensschutz, vorliegend verneint (E. 6).Weiler; Gestaltungsplan; Weilerzone; Zonen; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Landwirtschaftlich; Grundstück; Bauzone; Recht; Vertrauen; Landwirtschaftliche; Vertrauens; Grundsatz; Kanton; Raumplanung; Bauvorhaben; Ausnahmebewilligung; Bauzonen; Baute; Mehrfamilienhaus; Urteil; Interesse; Ausserhalb; Bauten; Voraussetzung; Planungs; Zweck; Gemeinde; Luzern
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00307Sonnenreflexionen auf der Oberfläche einer FotovoltaikanlageBeschwerde; Gemeinde; Gemeinderat; Sonne; Recht; Hedingen; Vorsorge; Massnahmen; Beschwerdeführenden; Umweltschutz; Minuten; Gutachten; Balkon; Täglich; Blendung; Einwirkung; Private; Umweltschutzgesetz; Reflexion; Sonnenlicht; Blendungen; Tägliche; Privaten; Beschwerdegegnerschaft; Anlage; Baubewilligung; Strahlen; Licht; Emissionsbegrenzung; Einwirkungen
SOVWBES.2018.263Bauen ausserhalb der Bauzone / Lagerplätze etc.Beschwerde; Beschwerdeführer; Anlage; Baute; Flurweg; Anlagen; Bauten; Lager; Ausgeführte; Materialdeponie; Lagerplätze; Bewilligung; Nachträglich; Siloballen; Nachträgliche; Parzelle; Hecke; Landschaft; Flurwegs; Interesse; Brennholz; Materialdeponien; Ausbau; Ausgeführten; Raumplanung; Recht; Unterstand; Verwaltungsgericht; Hecken
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 465 (1C_111/2020)
Regeste
Art. 9 Abs. 2 ZWG ; Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG ; Art. 39 Abs. 2-5 und Art. 43a RPV ; Umbau einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Stallscheune in ein Ferienhaus. Der Verweis in Art. 9 Abs. 2 ZWG bezieht sich lediglich auf die Vorschriften über geschützte Bauten ( Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG ) und landschaftsprägende Bauten ( Art. 39 Abs. 2-5 RPV ), jeweils in Verbindung mit Art. 43a RPV (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.1).
Baute; Stallscheune; Schutz; Bauten; Schützenswert; Schutzwürdigkeit; Einzelobjekt; Baukommission; Voraussetzungen; Typische; Ausnahmebewilligung; Urteil; Unterschutzstellung; Recht; Zweck; Streitbetroffene; Baubewilligung; Zeitzeuge; Materiell; Entscheid; MUGGLI; Umbau; Kantons; Beschwerde; Instanzen; Geändert; Bauzone; Landschaft
146 II 80 (1C_161/2019) Art. 75b BV ; Art. 26 ZWG ; Baugesuch für Zweitwohnungen gestützt auf einen projektbezogenen Sondernutzungsplan, der vor Aufnahme des Zweitwohnungsartikels in die Bundesverfassung genehmigt wurde. Aus dem Sondernutzungsplan muss mit hinreichender Klarheit hervorgehen, dass mindestens zu einem wesentlichen Teil die Erstellung von Zweitwohnungen bezweckt wird. Die blosse Absicht, Zweitwohnungen zu erstellen, genügt nicht. Voraussetzung in Bezug auf einen Quartierplan verneint, der keine verbindlichen Angaben zur künftigen Nutzung enthielt. Berücksichtigung des beim Planerlass geltenden kommunalen Zweitwohnungsgesetzes, der Lage im bestehenden Siedlungsgebiet und des ausgewiesenen Bedarfs nach Erstwohnungen in der betroffenen Gemeinde (E. 4). Zweitwohnung; Zweitwohnungen; Urteil; Beschwerde; Gemeinde; Erstellung; Wesentlichen; Sondernutzungsplan; Quartiergestaltungsplan; Baubewilligung; Beschwerdeführerin; Recht; Quartierplan; Voraussetzung; Hinweis; Wohnüberbauung; Verwaltungsgericht; Kommunale; Urteile; Zweitwohnungsgesetz; Genehmigt; Projektbezogene; Wohnüberbauung; Bundesgericht; Lag-Pign; Baubewilligungen; Beschluss; Etappen; Erstwohnungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5636/2019ZweitwohnungsbauWohnung; Wohnungen; Beschwerde; Zweitwohnung; Erstwohnung; Gemeinde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Verfügung; Erstwohnungen; Gleichgestellt; Zweitwohnungsanteil; Recht; Gleichgestellte; Zweitwohnungen; Verfahren; Gemeinden; Kategorie; Angefochtene; Aufzählung; Interesse; Wohnungsinventar; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Zweck; Aufgabe; Prüfen; Landwirtschaftlich; Rechtsschutz
A-5444/2017VerrechnungssteuerGesellschaft; Leistung; Beschwerde; Steuer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Urteil; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Gesellschafter; Beweis; Gewinn; Geldwerte; BVGer; Recht; Hinweis; Schulde; Leistung; Forderung; Urteile; Geschäfts; Hinweisen; Geldwerten; Schuldet; Steuerpflicht; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Kommentar; Steuerpflichtig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Alexander Ruch Kommentar, 3. Aufl.2014
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