E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl)

Art. 75 LStrl dal 2021

Art. 75 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl) drucken

Art. 75

1 Der Kantonsrat wählt die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der für das gesamte Kantonsgebiet zuständigen Gerichte. Eine vom Kantonsrat bestimmte Kommission prüft die Kandidaturen.

2 Die Mitglieder der übrigen Gerichte werden vom Volk, die Ersatzmitglieder von der übergeordneten Gerichtsinstanz gewählt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 75 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEBK 2019 58Verlängerung Sicherheitshaft, VerhältnismässigkeitBeschwerde; Sicherheitshaft; Beschwerdeführer; Urteil; Landes; Landesverweisung; Person; Freiheitsstrafe; Verhältnismässigkeit; Flucht; Vollzug; Bundesgericht; • Verfahren; Sanktion; Regionalgericht; Verlängerung; Bedingte; Gericht; Kanton; Vollziehen; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichts; Freiheitsentziehende; Fluchtgefahr; Generalstaatsanwaltschaft; Bern-Mittelland; Freiheitsentziehenden; Beschluss; Bedingten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2019.00149Anwendbarkeit der Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens.Dublin; Beschwerde; Verfahren; Vorbereitungs; Dublin-Verfahren; Beschwerdegegner; Verfahrens; Entscheid; Vorbereitungshaft; Recht; Verordnung; Migration; Dublin-Verfahrens; Kommentar; Verbindung; Zwangsmassnahmen; Dublin-Fälle; Ausschaffungshaft; Verwaltungsgericht; Bestätigung; Kammer; Januar; III-Verordnung; Dublin-Fällen; Schweiz; Beantragt; Behörde; Kantons
BSAUS.2022.12 (AG.2022.159)Anordnung der AusschaffungshaftMigration; Migrationsamt; Werden; Februar; Landes; Februar; Ausländer; Januar; Worden; Bereit; Ausreise; Urteil; Landesverweisung; Lassen; Vollzug; September; Ausschaffung; Monaten; Seiner; Ausschaffungshaft; September; Basel-Stadt; Verbrechen; Selbst; Dezember; Bundesgericht; Verurteilt; Gebucht; Beschwerde; Freiwillig
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-6304/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Ausschaffung; Ausschaffungs; Bundesverwaltungsgericht; Einreiseverbots; Ausschaffungshaft; Schengen; Interesse; Verfügung; Beschwerdeführers; Familie; Gehör; Urteil; Begründung; Verhältnis; Sicherheit; Möglichkeit; Wegweisung; BVGer; Rechtlich; Fernhaltemassnahme; Worden; Vorliegen; Legal
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz