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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 748SCC from 2023

Art. 748 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 748

1 Usufruct is extinguished in the event of the complete loss of the object to which it applies and in the case of immovable property on deletion of the entry from the land register where the entry was required to establish the usufruct.

2 Other grounds for extinction, such as the passage of time or the renunciation or death of the usufructuary, confer on the owner only a right to apply for the deletion of the entry.

3 A statutory usufruct ends on cessation of its cause.

2. Duration >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 748 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP220004Nachbarrechtliche KlageBeklagten; Recht; Berufung; Vorinstanz; Bäume; Ische; Partei; Parteien; Birke; Entscheid; Waldbäume; Verfahren; Grundstück; Rechtsbegehren; Klägern; Grundbuch; Urteil; Auslegung; Gericht; Schein; Tanne; Klägerische; Servitut; Begründung; Vorinstanzliche; Klägerischen; Streit; Streitwert; Ziffer; Punkt
SGBF.2010.6Entscheid Art. 121 ZGB: Die berechtigte Person kann jederzeit auf ein Wohnrecht, das ihr bei der Ehescheidung zugesprochen wurde, verzichten (Kantonsgericht, Wohnrecht; Verzicht; Scheidung; Wohnung; Familie; Kläger; Darauf; Kündigung; BaslerKomm/; Erklärt; Verstanden; Verzichts; BaslerKomm/Gloor; Familienwohnung; Verzichte; Berechtigten; FamKomm; Scheidung/; Kündigen; Büchler; Beklagte; Verzichtswille; Baumann; Sondern; ZürcherKomm/; Diesem; Ausdruck; Beendigung; Entschädigung
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