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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 747 CCS dal 2021

Art. 747 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 7471A. Usufrutto / II. Costituzione / 2.

2.


1 Abrogato dal n. I 2 della LF del 5 ott. 1984, con effetto dal 1° gen. 1988 (RU 1986 122; FF 1979 II 1119).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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