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Code civil suisse (CC)

Art. 743 CC de 2023

Art. 743 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 743

585

1 Si le fonds servant ou le fonds dominant sont divisés, la servitude subsiste sur toutes les parcelles.

2 Si, selon les pièces justificatives ou les circonstances, l’exercice de la servitude se limite à certaines parcelles, cette servitude doit être radiée sur les parcelles non concernées.

3 La procédure d’épuration obéit aux dispositions sur la radiation et la modification des inscriptions au registre foncier.

585 Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 11 déc. 2009 (Cédule hypothécaire de registre et droits réels), en vigueur depuis le 1er janv. 2012 (RO 2011 4637; FF 2007 5015).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 743 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2020 18Unterlassung (§ 80 Abs. 3 PBG, Art. 730 ff. ZGB)Bauhöhe; Grundstück; Bauhöhenbeschränkung; Erstellte; Berufung; Grundstücks; Näherbaurecht; Grundbuch; Eintrag; Klagte; Erwerbsgr; Erstellten; Dienstbarkeitsvertrag; Beleg; Dienstbarkeiten; Eigentümer; Beschränkung; Beklagten; Bauten; Gebäude; Urteil; Bauvorhaben; Tragene; Berufungsführerin; „Bauhöhenbeschränkung“; Neubau; Ursprünglichen; Eigentum; Unterlassung
SZZK1 2018 16Löschung DienstbarkeitGrundstück; Interesse; Wirtschaft; Wirtschaftsverbot; Hotel; Grundstücke; Grundbuch; Berechtigte; Konkurrenz; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Berechtigten; Recht; Eigentümer; Ursprünglich; Löschung; Hotels; Grundstückes; Ursprüngliche; Betrieb; Verbot; Zweck; Entschädigung; Liegenschaft; Grundstücks; Höfe; Stimmen; Ursprünglichen; Beklagten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2012/184Urteil Baurecht, Art. 49 Abs. 2 lit. a BauG (sGS 731.1). Die strassenmässige Erschliessung ist auf Grund der vorliegenden Grunddienstbarkeit gegeben, auch wenn der genaue Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Fuss- und Fahrwegrechts umstritten ist bzw. dessen nachbarschützende Funktion vom Zivilrichter noch beurteilt werden muss (Verwaltungsgericht, B 2012/184). Beschwerde; Rechtlich; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Grundstück; Gehör; Vorinstanz; Gehörs; Entscheid; Verfahrens; Fahrwegrecht; Oberdorf; Oberdorfstrasse; Einsprache; Einsprecherin; Rekurs; Gallen; Zufahrt; Baubehörde; Gemeinde; Baubewilligung; Kanton; Stellung; Wohnhaus; Rechtlicher; Anspruch; Gehörsverletzung; Vorliegende
SGB 2011/182Urteil Bau- und Planungsrecht, Art. 21 Abs. 2 RPG (SR 700), Art. 32 Abs. 1 BauG (sGS 731.1) und Art. 28 BauG.Die Planungsbehörde und der durch einen Gestaltungsplan belastete Grundeigentümer haben unabhängig vom Quorum für den Erlass eines Gestaltungsplans nach Art. 28 Abs. 2 BauG das Recht, den Planerlass zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, sofern sich die Verhältnisse sei Planerlass derart geändert haben, dass sich die Eigentumsbeschränkungen aus Gründen des öffentlichen Rechts nicht mehr rechtfertigen lassen (Verwaltungsgericht, B 2011/182).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom Beschwerde; Gestaltung; Gestaltungsplan; Beschwerdeführer; Recht; Recht; Überbauung; Interesse; Planung; Planungs; Verwaltung; Neualtwil; Verwaltungs; Sondernutzungsplan; Plangebiet; Gemeinde; Gebäude; Grundstück; Verfahren; Siedlung; Städtebaulich; Rekurs; Interessen; Regel; Gestaltungsplans; Gallen; Erlass; Verhältnis; Baute
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Dauernde; Selbständige; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Selbständigen; Dauernden; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Eintrag; Kommentar; LIVER; Liegenschaft; Fläche; Gesetzliche; Bestehende; Begründung; Eigentum; Beschwerde; Sachen; Bestimmungen; Teilung; Zürcher; Hinweis; Hauptbuchblatt
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