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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 743 CCS dal 2021

Art. 743 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 7431C. Effetti / IV. Divisione del fondo

IV. Divisione del fondo

1 Se il fondo dominante o serviente è diviso, la servitù sussiste su tutte le sue parti.

2 Se risulta dai documenti giustificativi o dalle circostanze che l’esercizio della servitù è limitato a talune parti, la servitù è cancellata relativamente alle parti non interessate.

3 La procedura di aggiornamento è retta dalle disposizioni concernenti la cancellazione e la modifica delle iscrizioni nel registro fondiario.


1 Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF dell’11 dic. 2009 (Cartella ipotecaria registrale e diritti reali), in vigore dal 1° gen. 2012 (RU 2011 4637; FF 2007 4845).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 743 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2020 18Unterlassung (§ 80 Abs. 3 PBG, Art. 730 ff. ZGB)Bauhöhe; Grundstück; Bauhöhenbeschränkung; Erstellte; Berufung; Grundstücks; Näherbaurecht; Grundbuch; Eintrag; Klagte; Erwerbsgr; Erstellten; Dienstbarkeitsvertrag; Beleg; Dienstbarkeiten; Eigentümer; Beschränkung; Beklagten; Bauten; Gebäude; Urteil; Bauvorhaben; Tragene; Berufungsführerin; „Bauhöhenbeschränkung“; Neubau; Ursprünglichen; Eigentum; Unterlassung
SZZK1 2018 16Löschung DienstbarkeitGrundstück; Interesse; Wirtschaft; Wirtschaftsverbot; Hotel; Grundstücke; Grundbuch; Berechtigte; Konkurrenz; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Berechtigten; Recht; Eigentümer; Ursprünglich; Löschung; Hotels; Grundstückes; Ursprüngliche; Betrieb; Verbot; Zweck; Entschädigung; Liegenschaft; Grundstücks; Höfe; Stimmen; Ursprünglichen; Beklagten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2012/184Urteil Baurecht, Art. 49 Abs. 2 lit. a BauG (sGS 731.1). Die strassenmässige Erschliessung ist auf Grund der vorliegenden Grunddienstbarkeit gegeben, auch wenn der genaue Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Fuss- und Fahrwegrechts umstritten ist bzw. dessen nachbarschützende Funktion vom Zivilrichter noch beurteilt werden muss (Verwaltungsgericht, B 2012/184). Beschwerde; Rechtlich; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Grundstück; Gehör; Vorinstanz; Gehörs; Entscheid; Verfahrens; Fahrwegrecht; Oberdorf; Oberdorfstrasse; Einsprache; Einsprecherin; Rekurs; Gallen; Zufahrt; Baubehörde; Gemeinde; Baubewilligung; Kanton; Stellung; Wohnhaus; Rechtlicher; Anspruch; Gehörsverletzung; Vorliegende
SGB 2011/182Urteil Bau- und Planungsrecht, Art. 21 Abs. 2 RPG (SR 700), Art. 32 Abs. 1 BauG (sGS 731.1) und Art. 28 BauG.Die Planungsbehörde und der durch einen Gestaltungsplan belastete Grundeigentümer haben unabhängig vom Quorum für den Erlass eines Gestaltungsplans nach Art. 28 Abs. 2 BauG das Recht, den Planerlass zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, sofern sich die Verhältnisse sei Planerlass derart geändert haben, dass sich die Eigentumsbeschränkungen aus Gründen des öffentlichen Rechts nicht mehr rechtfertigen lassen (Verwaltungsgericht, B 2011/182).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom Beschwerde; Gestaltung; Gestaltungsplan; Beschwerdeführer; Recht; Recht; Überbauung; Interesse; Planung; Planungs; Verwaltung; Neualtwil; Verwaltungs; Sondernutzungsplan; Plangebiet; Gemeinde; Gebäude; Grundstück; Verfahren; Siedlung; Städtebaulich; Rekurs; Interessen; Regel; Gestaltungsplans; Gallen; Erlass; Verhältnis; Baute
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Dauernde; Selbständige; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Selbständigen; Dauernden; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Eintrag; Kommentar; LIVER; Liegenschaft; Fläche; Gesetzliche; Bestehende; Begründung; Eigentum; Beschwerde; Sachen; Bestimmungen; Teilung; Zürcher; Hinweis; Hauptbuchblatt
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