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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 74 LAINF dal 2023

Art. 74 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 74

171

171 Abrogato dall’all. n. 12 della LF del 6 ott. 2000 sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali, con effetto dal 1° gen. 2003 (RU 2002 3371; FF 1991 II 178 766, 1994 V 897, 1999 3896).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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