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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 74 LEF dal 2020

Art. 74 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 74

C. Opposizione

1. Termine e forma

1 Se l’escusso intende fare opposizione, deve dichiararlo verbalmente o per scritto, immediatamente a chi gli consegna il precetto o, entro dieci giorni dalla notificazione del precetto, all’ufficio d’esecuzione.1

2 Se l’escusso contesta soltanto una parte del credito, deve indicare esattamente l’importo contestato, altrimenti si reputa contestato l’intero credito.2

3 Della dichiarazione di opposizione si deve dar atto gratuitamente al debitore che lo richieda.


1 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).
2 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 74 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220213Verfügung des Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg vom 6. Juli 2022 in der Betreibung Nr...Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtsvorschlag; Betreibung; Brief; Betreibungsamt; Beweis; SchKG; Beweismittel; Video; Frist; Eingabe; Vorinstanz; Rechtsvorschlags; Briefkasten; Partei; Poststempel; Entscheid; Leerung; Erhob; Urteil; Rechtsprechung; Rechtzeitigkeit; Schweizerische; Vermutung; Bundesgerichtliche; Kanton; Thalwil-Rüschlikon; Müsse; Obergericht
ZHPS220217KonkurseröffnungBeschwerde; Schuld; Konkurs; Schuldner; Gläubiger; Schuldnerin; SchKG; Forderung; Entscheid; Betreibung; Konkurseröffnung; Beschwerdeschrift; Urteil; Zahlungsbefehl; Erstinstanzliche; Aufschiebende; Werden; Beschwerdeverfahren; Akten; Folgend:; Bundesgericht; Handel; Bigerin; Gericht; Erstinstanzlichen; Vollstreckbarkeit; Rechtsvorschlag; Kantons; Einleitungsverfahren; Oberrichter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 1111 Art. 31 Abs. 1/32 Abs. 1 Bst. a und Art. 34 Abs. 1/39 Abs. 1 LugÜ; Art. 80/82und Art. 271 Abs. 1 SchKG.Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung, Massnahme ohne Anhörungdes Schuldners zur Sicherung der Zwangsvollstreckung eines gestützt aufdas LugÜ zu vollstreckenden Urteils auf Geldzahlung.Gemäss... SchKG; Ckung; Streckung; Arrest; LugÜ; Urteil; Treibung; Streckbar; Vollstreckung; IVm; Rechtsöffnung; Vollstreckung; Rechtsöffnungs; Cherung; Sicherung; Entscheid; Entscheid; Zwangsvollstreckung; Streckbarerklärung; Betreibung; Verfahren; Schuldner; Urteils; Vollstreckbarerklärung; Forderung; Restbefehl; Arrestbefehl; Massnahme; Kräftig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 575 (5A_286/2010)Art. 30a, 33 Abs. 2, Art. 74 Abs. 1 SchKG; Betreibung gegen einen ausländischen Staat; Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages. Voraussetzungen für die Zustellung des Zahlungsbefehls und für die Verlängerung der Rechtsvorschlagsfrist in einer gegen einen Staat eingeleiteten Betreibung (E. 4). Recht; Frist; Beschwerde; Staat; Zustellung; Zahlungsbefehl; Betreibung; Rechtsvorschlag; Beschwerdeführer; SchKG; Aufsichtsbehörde; Betreibungs; Zahlungsbefehls; Israel; Botschaft; Betreibungsamt; Schweiz; Aussenministerium; Fristverlängerung; Übereinkommen; Rechtsvorschlags; Rechtsvorschlagsfrist; Zivil; Israelische; Staaten; Völkerrecht; KOSTKIEWICZ; Verlängerung; Erhebung
128 V 89Art. 52 AHVG; Art. 81 AHVV; Art. 80 SchKG. Bei verspätetem Einspruch nach Art. 81 Abs. 2 AHVV stehen der Ausgleichskasse zur Feststellung der Rechtskraft (Rechtsbeständigkeit) ihrer Schadenersatzverfügung sowohl der Betreibungsweg als auch die Klage nach Art. 81 Abs. 3 AHVV (mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtsbeständigkeit und dem Eventualantrag auf Leistung der Schadenersatzforderung) offen.
Recht; Einspruch; Schadenersatz; Ausgleichskasse; Klage; Rechtskraft; Verwaltung; Verfahren; Verfügung; Rechtsöffnung; Frist; Schadenersatzverfügung; SchKG; Verspätet; Feststellung; Fall; Beschwerde; Verspätete; Rechtsbeständigkeit; Betreibungsweg; Formell; Verwirkungsfolge; Verfahrens; Glarus; Arbeitgeber; Erheben; Funktion; Angefochten; Leistung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Balthasar Bessenich Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I2010
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