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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 74 AIG vom 2021

Art. 74 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 74

1 Die Gerichtsorganisation und das Verfahren gewährleisten eine verlässliche und rasche Rechtsprechung.

2 Die obersten kantonalen Gerichte sind das Obergericht, das Verwaltungsgericht und das Sozialversicherungsgericht.5

5 Angenommen in der Volksabstimmung vom 26. Sept. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011. Gewährleistungsbeschluss vom 29. Sept. 2011 (BBl 2011 7619 Art. 1 Ziff. 1 4467).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 74 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220115Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Polizei; Durchsuchung; Beschuldigten; Freiheitsstrafe; Lichen; Sinne; Mobiltelefon; Staatsanwaltschaft; Eingrenzung; Recht; Berufung; Mobiltelefons; Rechtswidrig; Person; Aufenthalt; Befehl; Urteil; Vorinstanz; Rechtswidrigen; Polizeiliche; Geldstrafe; Schweiz; Kantons; Täter; Bundesgericht; Vorliegen; Verdacht; Erhoben
ZHSB210505Diebstahl etc. und RückversetzungSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheitsstrafe; Diebstahl; Recht; Urteil; Dossier; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Befehl; Delikt; Limmat; Verteidigung; Person; Fahrzeug; Berufung; Sinne; Kantons; Diebstahls; Polizeiliche; Verfahren; Personen; Zürich-Limmat; Polizei; Bedingte; Teilweise; Bestraft; Zusatzstrafe; Gericht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSAUS.2021.27 (AG.2021.504)AusgrenzungBeschwerde; Beschwerdeführer; Ausgrenzung; Basel-Stadt; Kanton; Kantons; August; Migration; Worden; Gebiet; Erklärt; Migrationsamt; Seiner; öffentliche; Diebstahls; Sicherheit; Werden; Rechtliche; Strafbefehl; Ausländer; Ordnung; Mehrfach; Ausgrenzungsverfügung; Freundin; Verurteilt; Massnahme; Schuldig; Einzelrichter; Beziehung; Worden
BSAUS.2021.29 (AG.2021.441)Vorbereitungshaft (Art. 75 Abs. 1 AlG)Ausländer; Aufenthalt; Asylgesuch; Worden; Bereit; Aufenthalts; Einreise; Gemäss; Wegweisung; Behörde; Stellt; Einreiseverbot; August; Halten; Migration; Vorbereitung; Werden; Ausschaffung; Anordnung; Migrationsamt; Asylgesuchs; Gestellt; Gefälscht; Illegal; Seiner; Schweiz; Andere; Person; Ausschaffungshaft; Schengen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 253 (6B_378/2020)
Regeste
Art. 291 Abs. 1 StGB , Art. 119 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ; Konkurrenz zwischen dem Verweisungsbruch und der Missachtung einer Ausgrenzung. Der Straftatbestand der Missachtung einer Ausgrenzung nach Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG schützt zur Hauptsache die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere auf dem Gebiet der Betäubungsmittel, während Art. 291 StGB den Vollzug von Ausweisungsentscheiden der Justiz- und Verwaltungsbehörden sicherstellen soll. Der Verweisungsbruch ist im Vergleich zum Straftatbestand der Missachtung einer geografischen Ausgrenzung wegen eines die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden oder gefährdenden Verhaltens des Betroffenen daher kein Spezial- oder konsumierender Tatbestand. Daraus folgt, dass Art. 291 Abs. 1 StGB in echter Konkurrenz mit Art. 119 Abs. 1 AIG zur Anwendung gelangt, wenn die Ausgrenzung gestützt auf Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ausgesprochen wurde (E. 2).
D'une; Expulsion; Interdiction; Consid; Rupture; Consid; Disposition; Entre; Décision; Prononcé; Prononcée; D'expulsion; Concours; Contre; Suisse; Public; été; Périmètre; L'infraction; Comme; Peine; Canton; L'expulsion; Selon; Expulsion; Pénal; Publics; Violation; Genève; étranger
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