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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 738 CCS dal 2021

Art. 738 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 738 C. Effetti / I. Estensione / 2. Secondo l’iscrizione

2. Secondo l’iscrizione

1 L’iscrizione fa fede circa l’estensione della servitù in quanto determini chiaramente i diritti e le obbligazioni che ne derivano.

2 Entro i limiti dell’iscrizione, l’estensione della servitù può risultare dal titolo di acquisto o dal modo con cui fu esercitata per molto tempo, pacificamente ed in buona fede.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 738 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP220004Nachbarrechtliche KlageBeklagten; Recht; Berufung; Vorinstanz; Bäume; Ische; Partei; Parteien; Birke; Entscheid; Waldbäume; Verfahren; Grundstück; Rechtsbegehren; Klägern; Grundbuch; Urteil; Auslegung; Gericht; Schein; Tanne; Klägerische; Servitut; Begründung; Vorinstanzliche; Klägerischen; Streit; Streitwert; Ziffer; Punkt
ZHLB210023FeststellungGrundstück; Beklagten; Vorinstanz; Neubau; Gebäude; Untergeschoss; Umgebung; Gebaut; Berufung; Grundstücke; Strasse; Klägerische; -strasse; Geschoss; Recht; Zweck; Grundstücks; Landschaftliche; Villen; Kat-Nr; Werden; Auslegung; Werden; Berechtigten; Gestalt; Freistehen; Gebaute; Lastet; Vorteilhaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2002.00144BaubewilligungWortlaut; Richtplan; Beschwerdegegner; Grenzbaurecht; Vertrag; Projektbezogen; Angefochtene; Generell; Rechte; Par­teien; Herrschende; Grundstück; Deutlich; Richtplanes; Bauten; Vollzug; Behauptungen; Bauen; Grenze; Rekursverfahren; Auslegung; Verstehen; Abhängig; Behaupten; Weggelassen; Passus; Gehabt; Generelles
SGB 2012/184Urteil Baurecht, Art. 49 Abs. 2 lit. a BauG (sGS 731.1). Die strassenmässige Erschliessung ist auf Grund der vorliegenden Grunddienstbarkeit gegeben, auch wenn der genaue Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Fuss- und Fahrwegrechts umstritten ist bzw. dessen nachbarschützende Funktion vom Zivilrichter noch beurteilt werden muss (Verwaltungsgericht, B 2012/184). Beschwerde; Rechtlich; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Grundstück; Gehör; Vorinstanz; Gehörs; Entscheid; Verfahrens; Fahrwegrecht; Oberdorf; Oberdorfstrasse; Einsprache; Einsprecherin; Rekurs; Gallen; Zufahrt; Baubehörde; Gemeinde; Baubewilligung; Kanton; Stellung; Wohnhaus; Rechtlicher; Anspruch; Gehörsverletzung; Vorliegende
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 650 (5A_245/2012)Art. 674 und 738 ZGB; Überbaurecht; Inhalt und Umfang. Das Überbaurecht für zwei Wohngeschosse und für das Dach umfasst mangels Regelung im Dienstbarkeitsvertrag auch die Dachgestaltung, aber nicht die Veränderung des Daches zwecks Aufstockung des Hauses oder die Erstellung von Aufbauten, die in keinem funktionellen Zusammenhang mit dem Dach stehen. Fall einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach (E. 3-6). Über; Überbau; Beschwerde; Überbaurecht; Fotovoltaik; Grundstück; Fotovoltaikanlage; Beschwerdeführer; Daches; Zweck; Wohngeschoss; Überbaurechts; überragende; Recht; Obergericht; Grundstücke; überragenden; Bauten; Eigentümer; Beschwerdegegner; Wohngeschosse; Erwerbsgr; Belasteten; Dachgestaltung; Auslegung; Grundbuch; Grundstücks; Grunddienstbarkeit; Vorrichtung
137 III 444 (5A_235/2011)Art. 781 ZGB; Inhalt und Umfang eines Kiesausbeutungsrechts. Der privatrechtliche Dienstbarkeitsvertrag und die öffentlich-rechtliche Kiesabbaubewilligung bestimmen Inhalt und Umfang der im Grundbuch als "Kiesausbeutungsrecht" eingetragenen Dienstbarkeit. Die dingliche Berechtigung umfasst nicht nur den Abbau von Sand, Kies und weiteren Materialien, sondern auch sämtliche Tätigkeiten auf dem belasteten Grundstück, die zur Wiederherrichtung nicht mehr genutzter Abbaustellen erforderlich sind (E. 2-4). Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Grundbuch; Kiesausbeutung; Kiesausbeutungsrecht; Beschwerdeführerin; Kiesabbau; Grundstück; Abbau; Dienstbarkeitsvertrag; Aushub; Obergericht; Zustand; öffentlich-rechtliche; Aushubmaterial; Kiesausbeutungsrecht; Recht; Zusatzvereinbarung; Abgebaut; Grundeigentümer; Abgebauten; Materialien; Bewilligung; Vertrag; Rekultivierung; Vorschrift; Wiederherstellung; Auslegung; Grundbucheintrag; Rechte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3828/2020BahninfrastrukturBeschwerde; Leitung; Recht; Beschwerdeführer; Leitung; Recht; Langen; Beschwerdegegnerin; Plangenehmigung; Interesse; Urteil; Gewässer; Bundes; Grundstück; Beschwerdeführerin; Verfahren; Enteignung; Vorinstanz; Schutz; Interessen; Bahnstrom; Partei; Durchleitung; Grundstücke; BVGer; Kabelleitung; Projekt; Aufgr; Stehende
A-5940/2016HochspannungsleitungenBeschwerde; Plangenehmigung; Recht; Plangenehmigungs; Urteil; Enteignung; Hochspannungsfreileitung; Verfahren; Erdseil; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Leitung; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Anlage; Beschwerdegegnerin; Plangenehmigungsverfahren; Abgekürzte; Betrieb; Bewilligung; Durchleitung; Enteignungsverfahren; Daten; Verfahrens; Verfügung; Lichtwellenleiter; Entschädigung; Durchleitungs

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
LiverZürcher Kommentar, Sachenrecht1980
Liver Kommentar zum Schweizerischen Zivil- gesetzbuch1980
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