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Obligationenrecht (OR)

Art. 738 OR vom 2022

Art. 738 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 738

531

Die aufgelöste Gesellschaft tritt in Liquidation, unter Vorbehalt der Fälle der Fu­sion, der Aufspaltung und der Übertragung ihres Vermögens auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

531 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des Fusionsgesetzes vom 3. Okt. 2003, in Kraft seit 1. Juli 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 738 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE170111vorsorgliche MassnahmenKlagten; Beklagten; Anspruch; Sicherstellung; Sicherheit; Forderung; Schuld; Liquidation; Verfahren; Klägerische; Hinterlegung; Schloss; Massnahme; Kapitalherabsetzung; Verteilung; Betrag; Ansprüche; Gleichwertige; Gläubiger; Schulden; Vorzeitig; Gesellschaft; Parteien; Verbindlichkeit; Rückstellung; Schuldenruf; Hinweis; Seitens; Schaden
LU11 98 19§ 125 Abs. 1 lit. b ZPO. Pflicht zur Sicherheitsleistung einer Widerklage erhebenden Konkursmasse einer Aktiengesellschaft (Voraussetzungen).

Konkurs; Konkursmasse; Partei; Partei; Widerkläger; Sicherheitsleistung; Person; Studer/Rüegg/Eiholzer; Aktiengesellschaft; Konkursverfahren; Liquidation; Zivilprozessordnung; Zahlungsunfähigkeit; Juristischen; Kantons; Luzern; Prozesspartei; Parteikosten; Forderung; Kaution; Luzernische; Widerklägerin; Personen; Zahlungsunfähig; Auftretende; Obergericht; Aktiven; Amtsgericht;

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2963/2012MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Rechnung; Mehrwertsteuer; Vorsteuer; MWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Leistung; Beschwerdeführerin; AMWSTG; Urteil; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuern; Recht; Leistungserbringer; Konkurs; Mehrwertsteuernummer; Bundesverwaltungsgerichts; Steuerpflicht; AMWSTGV; Pflichtigen; Person; Rechnungen; Urteile; Verfahren; Handelsregister; Einsprache; Voraussetzung
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