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Obligationenrecht (OR)

Art. 738 OR vom 2021

Art. 738 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 738

622

Die aufgelöste Gesellschaft tritt in Liquidation, unter Vorbehalt der Fälle der Fusion, der Aufspaltung und der Übertragung ihres Vermögens auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

622 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des Fusionsgesetzes vom 3. Okt. 2003, in Kraft seit 1. Juli 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337).

B. Auflösung mit Liquidation>I. Zustand der Liquidation. Befugnisse>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 738 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE170111vorsorgliche MassnahmenKlagten; Beklagten; Anspruch; Sicherstellung; Sicherheit; Forderung; Schuld; Liquidation; Verfahren; Klägerische; Hinterlegung; Schloss; Massnahme; Kapitalherabsetzung; Verteilung; Betrag; Ansprüche; Gleichwertige; Gläubiger; Schulden; Vorzeitig; Gesellschaft; Parteien; Verbindlichkeit; Rückstellung; Schuldenruf; Hinweis; Seitens; Schaden
LU11 98 19§ 125 Abs. 1 lit. b ZPO. Pflicht zur Sicherheitsleistung einer Widerklage erhebenden Konkursmasse einer Aktiengesellschaft (Voraussetzungen).

Konkurs; Konkursmasse; Partei; Partei; Widerkläger; Sicherheitsleistung; Person; Studer/Rüegg/Eiholzer; Aktiengesellschaft; Konkursverfahren; Liquidation; Zivilprozessordnung; Zahlungsunfähigkeit; Juristischen; Kantons; Luzern; Prozesspartei; Parteikosten; Forderung; Kaution; Luzernische; Widerklägerin; Personen; Zahlungsunfähig; Auftretende; Obergericht; Aktiven; Amtsgericht;

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2963/2012MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Rechnung; Mehrwertsteuer; Vorsteuer; MWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Leistung; Beschwerdeführerin; AMWSTG; Urteil; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuern; Recht; Leistungserbringer; Konkurs; Mehrwertsteuernummer; Bundesverwaltungsgerichts; Steuerpflicht; AMWSTGV; Pflichtigen; Person; Rechnungen; Urteile; Verfahren; Handelsregister; Einsprache; Voraussetzung
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