Art. 731 CC de 2023
Art. 731
1 L’inscription au registre foncier est nécessaire pour la constitution des servitudes.
2 Les règles de la propriété sont applicables, sauf disposition contraire, à l’acquisition et à l’inscription.
3 La prescription acquisitive des servitudes n’est possible qu’à l’égard des immeubles dont la propriété elle-même peut s’acquérir de cette manière.
2. Acte constitutif >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 93 65 | § 2 Ziff. 3 lit. c HStG; Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 779 Abs. 3 ZGB. Baurecht; dauernde und wesentliche Beeinträchtigung der Bewirtschaftung des Grundstückes durch die Baurechtsbestellung. Bei der Auslegung des Begriffes der dauernden und wesentlichen Beeinträchtigung gilt es die zivilrechtliche Umschreibung des Tatbestandes des Baurechtes unter Wahrung der steuerrechtlichen Grundsätze zu berücksichtigen. Ein Baurecht gilt als dauernd im Sinne von Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 bzw. Art. 799 Abs. 3 ZGB, wenn es auf mindestens 30 Jahre oder unbestimmte Zeit begründet wurde. Für den Beginn der Dauer ist der Eintritt der obligatorischen Wirkungen des Vertrages und nicht erst der Tagebucheintrag massgebend. | Baurecht; Grundstück; Baurechts; Grundstückes; Beeinträchtigung; Dauernde; Recht; Bewirtschaftung; Rechtlich; Beschwerde; Setze; Handänderung; Belastung; Auslegung; Dauernden; Verwaltungs; Sinne; Obligatorische; Handänderungssteuer; Wesentliche; Verwaltungsgericht; Wortlaut; Unselbständige; Beschwerdegegner; Einräumung; Selbständigen; Beschwerdegegnerin; Grundbuch; Wirtschaftlichen; Gesetzes |
AG | AGVE 2004 92 | 92 Dienstbarkeitennur das dienstbarkeitsberechtigte Grundstück innerhalb desPerimeters liegt, ist im Güterregulierungsverfahren und nicht aufdem Zivilweg zu prüfen, ob ein Bedürfnis nach Errichtung einerDienstbarkeit vorliegt oder eine vorher bestehende Dienstbarkeitaufzuheben bzw. nicht neu zu errichten... | Keiten; Dienstbarkeiten; Güterregulierung; Zelle; Grundstück; Parzelle; Regulierung; Korner; Ausserhalb; Perimeters; Güterregulierungsverfahren; Begründen; Richtung; Schweizerischen; Wegrecht; Berechtigte; Landwirtschaftliche; Bundesgericht; Privatrechts; Fahrwegrecht; Bänziger; Kommentar; Wurde; Altparzelle; Zielsetzungen; Prüfen; Erwähnte; Aufzuheben; Entscheid; Bedürfnis |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 III 496 (5A_32/2008) | Art. 731, 968 und 971 ZGB; Art. 48 SchlT ZGB; Art. 25 Abs. 4 und Art. 35 GBV; Eintragung einer Grunddienstbarkeit. Bestimmungen über die Eintragung von Grunddienstbarkeiten (E. 4.1). Die Praxis des Kantons Freiburg, wonach das herrschende und das dienende Grundstück anhand von "Vermutungen" bestimmt werden (vgl. E. 3.1 für die Angabe "Weg gemäss Plan"), ist bundesrechtswidrig (E. 4.2.1). | Servitude; Fonds; Article; Immeuble; Chemin; Registre; Foncier; Inscription; Canton; Droit; L'immeuble; Feuillet; Dominant; Plan; Cantonal; L'article; Présomption; Servant; Consid; Route; Propriétaire; L'inscription; Immeubles; était; Arrêt; Comme; Passage; Selon; chemin |
124 III 293 | Art. 35 Abs. 2 GBV, Art. 731 Abs. 1 ZGB und Art. 971 Abs. 1 ZGB; Gültigkeit eines Grundbucheintrages. Bei der Eintragung einer Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des belasteten Grundstückes muss nebst dem Inhalt des Rechtes auch das berechtigte Grundstück bezeichnet werden (Art. 35 Abs. 2 GBV); eine lückenhafte Eintragung, die das berechtigte Grundstück nicht bezeichnet, kommt im Ergebnis einer Nichteintragung gleich (E. 2a und b). Da für die Entstehung einer Dienstbarkeit die Grundbucheintragung konstitutiv ist (Art. 731 Abs. 1 und 971 Abs. 1 ZGB), kann ohne gültige Eintragung keine Dienstbarkeit entstehen. Dabei ist belanglos, ob der Erwerber gutgläubig davon ausging, das Grundstück unbelastet zu erwerben (E. 2c). | Grundbuch; Grundstück; Eintrag; Parzelle; Eintragung; Höherbauverbot; Berechtigte; Grundstücke; Grundstückes; Gunsten; Grundbuchamt; Person; Recht; Beleg; Beklagten; Grundbucheintrag; Kantons; Hinweis; Urteil; Grundbuchblatt; Belasteten; Stockwerkeigentümer; Erwerb; Berufung; Unbelastet; Berechtigten; Lückenhafte; Grundbuchberichtigungsklage; Entstehung |