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Obligationenrecht (OR)

Art. 731 OR vom 2023

Art. 731 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 731

1 Bei Gesellschaften, die verpflichtet sind, ihre Jahresrechnung und gegebenenfalls ihre Konzernrechnung durch eine Revisionsstelle prü­fen zu lassen, muss der Revisionsbericht vorliegen, bevor die Generalversammlung die Jahresrechnung und die Konzernrechnung geneh­migt und über die Verwendung des Bilanzgewinns beschliesst.

2 Wird eine ordentliche Revision durchgeführt, so muss die Revi­sionsstelle an der Generalversammlung anwesend sein. Die Generalversammlung kann durch einstimmigen Beschluss auf die Anwesenheit der Revisionsstelle verzichten.

3 Liegt der erforderliche Revisionsbericht nicht vor, so sind die Beschlüsse zur Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzern­rechnung sowie zur Verwendung des Bilanzgewinnes nichtig. Werden die Bestimmungen über die Anwesenheit der Revisionsstelle miss­achtet, so sind diese Beschlüsse anfechtbar.

6. Besondere Bestimmungen >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 731 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE180111OrganisationsmangelVerfahren; Recht; Gericht; Beklagten; Aktionär; Organisation; Gesellschaft; Aktien; Bundesgericht; Partei; Urteil; Nebenintervenient; Offerte; Geschäft; Versteigerung; Aktionäre; Vorliegenden; Preis; Untersuchungsgrundsatz; Sachverhalt; Auflösung; Rechtsbegehren; Gelte; Verpflichtet; Erwähnte; Lösung; Hinweis; Organisationsmängel
ZHLB100015AuflösungsklageGenossenschaft; Recht; Mitglied; Mitglieder; Beklagten; Massnahme; Richter; Genossenschafter; Berufung; Gesellschaft; Massnahmen; Auflösung; Organ; Vorinstanz; Müsse; Person; Frist; Setze; Konkurs; Vorschriften; Urteil; Ziffer; Liegenschaft; Verwaltung; Verfahren; Gericht; Liquidation; Organisation; Entschädigungsfolge

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 69 (4A_496/2021)
Regeste
Art. 731b Abs. 1 OR ; Art. 699 Abs. 2 OR ; Art. 710 Abs. 1 OR ; nicht durchgeführte Generalversammlung; Ende des Verwaltungsratsmandats. Das Amt des Verwaltungsrats endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Schluss des betreffenden Geschäftsjahres, wenn keine Generalversammlung nach Art. 699 Abs. 2 OR durchgeführt oder die Wahl des Verwaltungsrates nicht traktandiert wurde. Eine stillschweigende Verlängerung greift nicht Platz (E. 3).
Verwaltungsrat; Generalversammlung; Beschwerde; Verwaltungsrates; Verwaltungsrats; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Mitglied; Organ; Urteil; Gesellschaft; Beschwerdegegnerin; Verwaltungsratsmandat; Durchgeführt; Geschäftsjahr; Geschäftsjahre; Stillschweigend; Verwaltungsräte; Revision; Ordentliche; Verlängerung; Organisationsmangel; Ordentlichen; Revisionsstelle; Mandat; Geschäftsjahres; Verwaltungsratsmandats; Traktandiert; Kommentar
143 I 328 (4A_75/2017)Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen. Die unentgeltliche Rechtspflege ist juristischen Personen zu verweigern, wenn das Verfahren, für das sie beansprucht wird, deren Weiterexistenz nicht sichert (E. 3). Recht; Unentgeltliche; Gesellschaft; Beschwerde; Rechtspflege; Person; Beschwerdeführerin; HRegV; Juristische; Liquidation; Solothurn; Personen; Unentgeltlichen; Urteil; Gesellschafter; Einzige; Konkurs; Aufgelöst; Handelsregister; Auflösung; Vorinstanz; Juristischen; Anspruch; Liquidator; Obergericht; Bundesgericht; Gewährung; Kantons; Verfügung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-646/2018RevisionsaufsichtBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Revision; Gesellschaft; Vorinstanz; Zulassung; Überschuldung; Revisionsstelle; Beweis; Pflicht; Lasse; Urteil; Beschwerdeführers; Unterlagen; Zulassungsentzug; Verfahren; IVm; Revisor; Zeige; Gesetzliche; Gründung; Recht; Entzug; Person; Unternehmen; Rechts; Pflichtverletzung; Mündlich
A-570/2014VerrechnungssteuerBeschwerde; Recht; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Dividende; Steuer; Recht; Generalversammlung; Urteil; Fällig; Dividenden; Verrechnungssteuerforderung; Betrag; Fälligkeit; Leistung; Jahresrechnung; Verzugszins; Stornopraxis; Vorinstanz; Gewinn; Schulde; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Beschluss; Dividendenausschüttung; Aktionär; Kommentar

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.37Kanton; Entscheid; Kantons; Schwyz; Filter; öffnen; Hinzufügen; Entscheide; BStGer; Gerichtsstand; Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Zuständigkeit; Verfahrensakten; Zuständig; Behörden; Über; Beschluss; Konkludent; Oberstaatsanwalt; Verfolgung; Konkurs; Gesuch; Taten; Ablehnung; Beschuldigte; Ortes
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