1 Wer einen Anspruch geltend machen will, stellt schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbarer Form ein entsprechendes Gesuch.
2 Der Finanzdienstleister lässt der Kundin oder dem Kunden innert 30 Tagen nach Erhalt des Gesuchs kostenlos eine Kopie der betreffenden Dokumente zukommen.
3 Kommt er dem Gesuch auf Herausgabe nicht nach, so kann die Kundin oder der Kunde das Gericht anrufen.
4 Eine allfällige Weigerung des Finanzdienstleisters zur Herausgabe kann in einem späteren Rechtsstreit vom zuständigen Gericht beim Entscheid über die Prozesskosten berücksichtigt werden.