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Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 73 LIFD dal 2023

Art. 73 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 73

a 78166

166 Abrogati dal n. I 1 della LF del 10 ott. 1997 sulla riforma 1997 dell’imposizione delle imprese, con effetto dal 1° gen. 1998 (RU 1998 669; FF 1997 II 963).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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