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Code civil suisse (CC)

Der Art. 729 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 98 62Wirkung der Verzichtserklärung des gemäss Nachfolgeordnung berufenen Fideikommissars. Frage der Anwendung obligationenrechtlicher und erbrechtlicher Bestimmungen.Verzicht; Fideikommiss; Fideikommissar; Recht; Bedingung; Verzichts; Berufene; Verzichtserklärung; Nachfolge; Person; Gültig; Rechtlich; Familienfideikommiss; Aufgabe; Teil; Regierungsrat; Entscheid; Nachlass; Unmittelbar; Erbrechtliche; Wille; Gestaltungsrecht; Erbschaft; Forderung; Nachfolgeordnung; Anwärter; Verzichtende; Vorinstanz; Abhängig
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ZOBLZürcher Kommentar, 2. Aufl. Zürich1977
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