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Obligationenrecht (OR)

Art. 725 OR vom 2023

Art. 725 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 725

596

1 Der Verwaltungsrat überwacht die Zah­lungsfähigkeit der Gesellschaft.

2 Droht die Gesellschaft zahlungsunfähig zu werden, so ergreift der Verwaltungsrat Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Er trifft, soweit erforderlich, weitere Massnahmen zur Sanierung der Gesellschaft oder beantragt der Generalversammlung solche, soweit sie in deren Zuständigkeit fallen. Er reicht nötigenfalls ein Gesuch um Nachlassstundung ein.

3 Der Verwaltungsrat handelt mit der ge­botenen Eile.

596 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

2. Kapitalverlust >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 725 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220099Informationsrecht des VerwaltungsratsGeschäft; Gesuch; Geschäfts; Gesuchs; Verwaltungs; Gesuchsgegnerin; Verwaltungsrat; Geschäftsjahr; Verwaltungsrats; Recht; Gesellschaft; Recht; Auskunft; Einsicht; Verfahren; Informationen; Fragen; Geschäftsgang; Akten; Auskünfte; Aufgabe; Auskunfts; Beweis; Höhe; Rechtsbegehren; Verbindlichkeiten; Generalversammlung; Höhe?; Partei; Verwaltungsratsmitglied
ZHHE220043SonderprüfungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Jahresrechnung; Generalversammlung; Sonderprüfung; Recht; Aktionär; Gesellschaft; Aktien; Hinweis; Glaubhaft; Auskunft; Stimmen; Revidierte; Voraussetzungen; Bewertung; Verwaltungsrat; Anordnung; Aktionäre; Wirtschaftlich; Antrag; Auskunfts; Gericht; Gerichtliche; Bilanz; Aktionärs; Fragen; Genehmigt; Anspruch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160025Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2016 (EK162082-.../Z1) Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdegegner; Konkurs; Gericht; Verfahrens; Verfügung; Aufsichtsbeschwerde; Überschuldung; Antrag; Rechtsmittel; Konkursgericht; Aufsichtsbehörde; Akten; Obergericht; Entscheid; Geschäft; Überschuldungsanzeige; Revisionsstelle; Konkurseröffnung; Amtspflicht; Elektronisch; Frist; Vorliegende
SGAHV 2013/3 + AHV 2013/4Entscheid Art. 52 AHVG. Schadenersatz. Bedingungen für die Leistung von Schadenersatz erfüllt. Namentlich erfolgte das von den Beschwerdeführern ins Feld geführte Sanierungskonzept nicht rechtzeitig und liess bei objektiver Betrachtung keine Begleichung der Beitragsschuld innert nützlicher Frist erwarten. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Mai 2014, AHV 2013/3 und AHV 2013/4).Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Marie Löhrer undMarie-Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Jürg Schutzbach Schaden; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Schadenersatz; Höhe; Arbeit; Gesellschaft; Beiträge; Beitrags; Verwaltung; Verkauf; Forderung; Schadens; Ausgleichskasse; Gläubiger; Konkurs; Über; Arbeitgeber; Forderungen; Sanierung; Liegenschaft; Geschäftsliegenschaft; Recht; Bezahlt; Organ; Wäre; Einsprache; Befriedigt; Klasse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 52Art. 165 Ziff. 1 StGB, Art. 33 BankG; Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft. Eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Konkurseröffnung gestützt auf Art. 33 BankG möglich (E. 7.3 und 7.5). Konkurs; BankG; Banken; Urteil; Liquidation; FINMA; Beziehungsweise; Konkursrechtliche; Aufsichtsrechtliche; Hinweisen; Urteile; Bankengesetz; Insolvenz; Objektive; Barkeitsbedingung; Dispositivziffer; Rechtlichen; SchKG; Überschuldung; Bewilligung; Kapital; Gläubiger; Hinweisen; Basler; Beschwerde; Konkurseröffnung; Misswirtschaft; Bankenkonkurs
143 V 219 (9C_612/2016)Art. 56 Abs. 1 lit. b und c, Art. 65d Abs. 1 BVG; Art. 25 SFV; Zahlungsunfähigkeit des Versichertenkollektivs. Die Leistungspflicht des Sicherheitsfonds setzt kumulativ die Sanierungsunfähigkeit und die Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Versichertenkollektivs voraus (E. 6). Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit einer (erst) sanierungsunfähigen Rentnerkasse vorzeitig beendet werden soll, kommt es auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls an (E. 7.2). Vorsorge; Sicherheit; Sicherheitsfonds; Rentner; Renten; Vorsorgeeinrichtung; Vorsorgewerk; Zahlungsunfähig; Zahlungsunfähigkeit; Sanierung; Leistungen; Dispositiv-Ziffer; Entscheid; Beschwerde; Rentenkasse; Stiftung; Sammelstiftung; Rentnerkasse; Versichertenkollektiv; Gesetzlich; Verfügung; Unterdeckung; Liquidation; Gesetzliche; Reglementarische; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Gesetzlichen; Reglementarischen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-646/2018RevisionsaufsichtBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Revision; Gesellschaft; Vorinstanz; Zulassung; Überschuldung; Revisionsstelle; Beweis; Pflicht; Lasse; Urteil; Beschwerdeführers; Unterlagen; Zulassungsentzug; Verfahren; IVm; Revisor; Zeige; Gesetzliche; Gründung; Recht; Entzug; Person; Unternehmen; Rechts; Pflichtverletzung; Mündlich
B-6138/2016RevisionsaufsichtBeschwerde; Beschwerdeführer; Instanz; Revision; Vorinstanz; Zulassung; Recht; Verfahren; Aufsicht; Unterlagen; Anzeige; Position; Prüfung; Zusammenhang; Beschwerdeführers; Überschuldung; Zulassungsentzug; Stornorisiken“; Aufsichtsbehörde; Urteil; Revisor; Sachverhalt; Verfügung; Jahresrechnung; Entzug; Verfahrens; Revisionsbericht; Zulassungsvoraussetzungen; Auskünfte; Person

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2019.26Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Konkurs; Kanton; Gesuch; Verfahren; Gesellschaft; Verfahrens; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Kantons; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Konkursreiterei; Gläubiger; Vorliegen; Fahrzeug; Misswirtschaft; Vorliegenden; Geschäfts; Gesellschaften; Eschwerdekammer; Behörde; Beschwerdekammer; Thurgau; Gläubigerschädigung; Verfahren; Übernahme; Gesuchsgegner
BG.2018.14Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Konkurs; Kanton; Gerichtsstand; Geschäft; Gesellschaft; Schwyz; Vororgan; Konkursort; Graubünden; Bundesstrafgericht; Konkurseröffnung; Geschäftstätigkeit; Beschluss; Endorgan; Gesetzlich; Gesetzliche; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Konkursreiterei; Kantons; Konkursreiterei; Gesetzlichen; Betreibungs; Konkursdelikte; Gesellschaften; Zuständig; Zuständigkeit; Schuldner; Gerichtsstands; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wüstiner Hanspeter Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht1994
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