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Code civil suisse (CC)

Der Art. 723 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 723 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE140025Eheschutz (vorsorgliche Massnahmen, Besuchsrecht)Gesuch; Besuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Ferien; Besuchsrecht; Fahre; Massnahme; Woche; Recht; Besuchsrechts; Massnahmen; Vorinstanz; Berufung; Kindes; Vorsorgliche; Kompensation; Partei; Eheschutz; Gesuchstellers; Parteien; Wochen; Regel; Anspruch; Ferienabwesenheit; Regelung; Ausgefallene; Kindeswohl; Elter

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
100 II 8Schatzfund (Art. 723 ZGB); gutgläubiger Eigentumserwerb (Art. 714 Abs. 2 und 933 ZGB). - Begriff des Schatzes (Erw. 2a), der Fahrnisbaute (Erw. 2b), der anvertrauten Sache im Sinne von Art. 933 ZGB (Erw. 3). - Anforderungen an die Aufmerksamkeit einer Bank beim Kauf von alten Goldmünzen (Erw. 4). Münzen; Speicher; Baumann; Vogelsang; Vorinstanz; Schatz; Verkauft; Weibel; Geschäft; Erben; Grundstück; Geboten; Kaufte; Recht; STARK; Anvertraut; Eigentümer; Grundbuch; Urteil; Goldmünzen; Klage; Saxer; Verkaufte; Berufung; Louis-d'or; Verkauften; Liegenden; Angeboten; Fahrnisbaute
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