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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 721SCC from 2023

Art. 721 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 721

1 A find must be held in appropriate safekeeping.

2 If it requires expensive maintenance or is susceptible to rapid deterioration, or if the police or a public body has held it for more than one year, it may be sold at public auction with the prior authorisation of the competent authority.

3 The proceeds of sale at auction replace the object.

3. Acquisition of ownership, return >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 07 268Art. 369 und 371 Abs. 3-5 StGB; Art. 8 und 31 Abs. 1 und 3 WG. Ein Eintrag im Strafregister steht der Rückgabe der vorläufig beschlagnahmten, unter das Waffengesetz fallenden Gegenstände entgegen. Der Zeitpunkt der "Löschung" des Strafregistereintrags beurteilt sich nach Art. 371 Abs. 3-5 StGB. Verneinung einer Aufbewahrungspflicht der Behörden bis zur Löschung.Register; Urteil; Entfernung; Löschung; Beschwerdeführer; Frist; Eintrag; VOSTRA; Urteile; Waffen; Einträge; Amtlich; Dauer; Hinderungsgr; Abgelaufen; Vorinstanz; Aufbewahrung; Gelöscht; AStGB; Freiheitsstrafe; Privaten; Behörden; Registerauszug; Register; Physisch; Privatauszug; Beschlagnahmte; Urteils; Verurteilt; Zugemessene
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