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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 721 OR de 2022

Art. 721 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 721

506

Le conseil d’administration peut nommer des fondés de procuration et d’autres man­dataires commerciaux.

506 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 4 oct. 1991, en vigueur depuis le 1er juil. 1992 (RO 1992 733; FF 1983 II 757).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 721 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG140205ForderungRecht; Klage; Gehren; Klagt; Klagten; Nebeni; Beklagten; Nebenintervenienti; Vertrag; Beweis; änderung; Unterschrift; Venientin; Ntervenientin; Klageänderung; Nebenintervenientin; Rechtsbegehren; Konto; Gericht; Urkunde; Züglich; Partei; Verfahren; Zuzüglich; Verfahren; Original; Zugszins; Prot
SOZKBER.2016.47Forderung aus Arbeitsvertrag / Zwischenentscheid vom 2. Mai 2016Schlichtung; Schlichtungsverhandlung; Berufung; Vollmacht; Handelsregister; Partei; Klage; Schlichtungsbehörde; Verfahren; Person; Amtsgericht; Akten; Berufungskläger; Recht; Anlässlich; Klagebewilligung; Gültig; Urkunde; Vorinstanz; Vertreter; Verfahren; Vertretung; Anwesend; Streit; Handelsregisterauszug; Juristische; Schlichtungsverfahren; Abschluss

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 IV 261. Art. 165 Ziff. 1 und Art. 172 Abs. 1 StGB; Leichtsinniger Konkurs und Vermögensverfall, Anwendung auf juristische Personen. Art. 172 überträgt die täterschaftliche Qualifikation von der juristischen Person auf ihre Organe bzw. deren Mitglieder; dasselbe gilt, wenn das Organ seinerseits eine juristische Person ist (E. 4b). Bei der Anwendung von Art. 165 Ziff. 1 StGB dürfen an die Pflichten einer Kontrollstelle nicht höhere als die im OR umschriebenen Anforderungen gestellt werden. Insbesondere ist die Kontrollstelle nicht verpflichtet, während des Geschäftsjahres Kontrollen vorzunehmen (E. 4b). 2. Art. 166 StGB; Unterlassen der Buchführung. Eine Kontrollstelle bzw. ihre Organe oder deren Mitglieder (Art. 172 StGB) können sich der Unterlassung der Buchführung nicht schuldig machen (E. 4c). Kontrollstelle; Beschwerdeführer; Person; Geschäftsjahr; Verwaltung; Pflicht; Konkurs; Juristische; Buchführung; Schuldner; Firmen; Geschäftsjahres; Mitglieder; Vorinstanz; Organ; BÜRGI; Verletzt; Juristischen; Zahlungsunfähigkeit; Unterlassung; Bilanz; Geschäftsbücher; Rechtlich; Leichtsinnig; Pflichten; Gesellschaft; Entscheid; Organe; Gesetzlich; Mandat
112 V 55Art. 51 ff. AVIG, Art. 74 AVIV: Insolvenzentschädigung. - Der AHV-rechtliche Begriff des massgebenden Lohnes gilt nicht nur für die Bemessung der Arbeitslosen-, Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, sondern auch für die Insolvenzentschädigung (Erw. 2a). - Die Verordnungsbestimmung, wonach die Kasse Insolvenzentschädigungen nur ausrichten darf, wenn diese betreibungsrechtlich privilegiert sind, ist gesetzwidrig (Erw. 2b-e). - Frage offen gelassen, ob ein Verwaltungsratsmitglied für die Entschädigungen aus der spezifischen Verwaltungsratstätigkeit den Schutz des AVIG geniesst. In casu Anspruch auf Insolvenzentschädigung des Verwaltungsratspräsidenten bejaht, weil er - wie jeder andere Arbeitnehmer - einen Lohn, aber keine spezifische Verwaltungsratsentschädigung erhalten hat (Erw. 3). - Frage offen gelassen, ob der Anspruch auf Insolvenzentschädigung davon abhängig gemacht werden kann, dass der Leistungsansprecher den Kollokationsplan angefochten hat. Bevor ein schuldhaftes Verhalten im Sinne von grober Fahrlässigkeit oder Absicht zu einer Sanktion Anlass geben kann, muss ein Schaden eingetreten sein (Erw. 4). Arbeit; Insolvenzentschädigung; Arbeitnehmer; Lohnforderung; Verwaltung; Konkurs; Lohnforderungen; Privilegiert; Verwaltungsrat; Arbeitgeber; Anspruch; Privilegierte; Angestellte; Kurzarbeit; Forderung; Arbeitslosenkasse; Gesetzes; Leiten; Schutz; Leitende; Recht; Stellung; Arbeitslosenversicherung; Beschwerde; Arbeitgebers; Privilegierten; Auffassung; Beschwerdeführer; Wäre
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