E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura civile (CPC)

Art. 72 CPC dal 2023

Art. 72 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 72

Rappresentante comune

I litisconsorti possono designare un rappresentante comune, altrimenti le notificazioni sono fatte a ciascuno di loro.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 72 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200077ForderungPartei; Mäkler; Klage; Recht; Klagte; Beklagten; Parteien; Gläubiger; Noven; Mäklerlohn; Verfahren; Urteil; Tatsache; Parteientschädigung; Rechtsbegehren; Verfügung; Gericht; Beweis; Streitgenosse; Abtretung; Einfache; Bundesgericht; Streitgenossen; Tatsachen; Vorliege; Abtretungsvereinbarung; Teilgläubiger; Vorliegende; Verkauf; Gläubigerschaft
SGHG.2005.123Art. 3 lit. b UWG (SR 241) Art. 292 StGB (SR 311.0). Beurteilung der Lauterkeit von Werbeaussagen zur Saugkraft von Haushaltstaubsaugern zweier Konkurrenz-Produkte; Strafdrohung nach Art. 292 StGB nicht nur im Umfang der Gutheissung der Klage, sondern auch im Umfang der Klageanerkennung Saugleistung; Beklagten; Staubsauger; Recht; Marathon; Klage; Dauerhaft; Rechtsbegehren; Kläg;Saugkraft; Konstant; … Aussage; Modell; Typen; Typenbezeichnung; Marathon; Saugleistung; Saugkraftverlust; Produkt; Werbeaussage; Werbeaussagen; Werbung; Modelle; kläg; P… Marathon; hohe
Dieser Artikel erzielt 18 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.21Entscheid Art. 164 ZPO (sGS 961.2); Art. 1 und Art. 7 PatG (SR 232.14). Im Sinne der Verhandlungsmaxime ist insbesondere der Nachweis des Standes der Technik Sache der Parteien, weshalb eine nachträgliche Eingabe nicht zuzulassen ist, mit welcher u.a. eine Patentschrift eingereicht wird, nach welcher seit einigen Monaten in Datenbanken hätte recherchiert werden können. Unter welchen Voraussetzungen ist bei einer Patentnichtigkeitsklage eine Erfindung neu und beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit? (Handelsgericht St. Gallen, 21. April 2008, HG. 2005.21).Das Kassationsgericht hat dieses Urteil mit Entscheid vom 18. November 2008 aufgehoben. Patent; Beklagten; Eingabe; Experte; Geract; Gutachten; Klage; Recht; Anspruch; Kläg; Patents; Eventual; Abschirmung; Experten; Antrag; Technik; Aufgabe; Streitpatent; Funken; Ergänzungsgutachten; Erfindung; Fachmann; Fest; Teilverzicht; Augenschein; Heizelement; Eventualantrag; Klägact; Heizelemente
SGHG.2005.123Entscheid Art. 3 lit. b UWG (SR 241) Art. 292 StGB (SR 311.0). Beurteilung der Lauterkeit von Werbeaussagen zur Saugkraft von Haushaltstaubsaugern zweier Konkurrenz-Produkte; Strafdrohung nach Art. 292 StGB nicht nur im Umfang der Gutheissung der Klage, sondern auch im Umfang der Klageanerkennung (Handelsgericht, 9. April 2008, HG.2005.123). Saugleistung; Beklagten; Staubsauger; Recht; Marathon; Klage; Dauerhaft; Rechtsbegehren; Kläg;Saugkraft; Konstant; Modell; Aussage; Typen; Typenbezeichnung; Marathon; Werbeaussage; Saugleistung" Produkt; Saugkraftverlust; Werbeaussagen; Modelle; Werbung; kläg; Marathon" ;aspiration; hohe; Aussagen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Leuenberger, Uffer-Tobler Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999
Leuenberger, Uffer-Tobler Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz