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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 72 ZPO vom 2022

Art. 72 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 72

Gemeinsame Vertretung

Die Streitgenossen können eine gemeinsame Vertretung bezeichnen, sonst ergehen Zustellungen an jeden einzelnen Streitgenossen.


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Art. 72 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200077ForderungPartei; Mäkler; Klage; Recht; Klagte; Beklagten; Parteien; Gläubiger; Noven; Mäklerlohn; Verfahren; Urteil; Tatsache; Parteientschädigung; Rechtsbegehren; Verfügung; Gericht; Beweis; Streitgenosse; Abtretung; Einfache; Bundesgericht; Streitgenossen; Tatsachen; Vorliege; Abtretungsvereinbarung; Teilgläubiger; Vorliegende; Verkauf; Gläubigerschaft
SGHG.2005.123Art. 3 lit. b UWG (SR 241) Art. 292 StGB (SR 311.0). Beurteilung der Lauterkeit von Werbeaussagen zur Saugkraft von Haushaltstaubsaugern zweier Konkurrenz-Produkte; Strafdrohung nach Art. 292 StGB nicht nur im Umfang der Gutheissung der Klage, sondern auch im Umfang der Klageanerkennung Saugleistung; Beklagten; Staubsauger; Recht; Marathon; Klage; Dauerhaft; Rechtsbegehren; Kläg;Saugkraft; Konstant; … Aussage; Modell; Typen; Typenbezeichnung; Marathon; Saugleistung; Saugkraftverlust; Produkt; Werbeaussage; Werbeaussagen; Werbung; Modelle; kläg; P… Marathon; hohe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.21Entscheid Art. 164 ZPO (sGS 961.2); Art. 1 und Art. 7 PatG (SR 232.14). Im Sinne der Verhandlungsmaxime ist insbesondere der Nachweis des Standes der Technik Sache der Parteien, weshalb eine nachträgliche Eingabe nicht zuzulassen ist, mit welcher u.a. eine Patentschrift eingereicht wird, nach welcher seit einigen Monaten in Datenbanken hätte recherchiert werden können. Unter welchen Voraussetzungen ist bei einer Patentnichtigkeitsklage eine Erfindung neu und beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit? (Handelsgericht St. Gallen, 21. April 2008, HG. 2005.21).Das Kassationsgericht hat dieses Urteil mit Entscheid vom 18. November 2008 aufgehoben. Patent; Beklagten; Eingabe; Experte; Geract; Gutachten; Klage; Recht; Anspruch; Kläg; Patents; Eventual; Abschirmung; Experten; Antrag; Technik; Aufgabe; Streitpatent; Funken; Ergänzungsgutachten; Erfindung; Fachmann; Fest; Teilverzicht; Augenschein; Heizelement; Eventualantrag; Klägact; Heizelemente
SGHG.2005.123Entscheid Art. 3 lit. b UWG (SR 241) Art. 292 StGB (SR 311.0). Beurteilung der Lauterkeit von Werbeaussagen zur Saugkraft von Haushaltstaubsaugern zweier Konkurrenz-Produkte; Strafdrohung nach Art. 292 StGB nicht nur im Umfang der Gutheissung der Klage, sondern auch im Umfang der Klageanerkennung (Handelsgericht, 9. April 2008, HG.2005.123). Saugleistung; Beklagten; Staubsauger; Recht; Marathon; Klage; Dauerhaft; Rechtsbegehren; Kläg;Saugkraft; Konstant; Modell; Aussage; Typen; Typenbezeichnung; Marathon; Werbeaussage; Saugleistung" Produkt; Saugkraftverlust; Werbeaussagen; Modelle; Werbung; kläg; Marathon" ;aspiration; hohe; Aussagen
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Leuenberger, Uffer-Tobler Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999
Leuenberger, Uffer-Tobler Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999
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