1 Wer vorsätzlich ein Reglement oder eine andere Dienstvorschrift nicht befolgt, wird mit Geldstrafe bestraft.119
2 Handelt der Täter fahrlässig, so kann auf Busse erkannt werden.
3 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
4 In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe oder auf Geldstrafe erkannt werden.
118 Fassung gemäss Ziff. IV Bst. b des BG vom 3. Okt. 2003 (Revision der Disziplinarstrafordnung), in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 921; BBl 2002 7859).
119 Fassung gemäss Ziff. II 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB140102 | mehrfache Anstiftung zu Misswirtschaft | Schuldig; Beschuldigte; Verjährung; Beschuldigten; Recht; Recht; Verfahren; Verteidigung; Berufung; Urteil; Verfahrens; Anklage; AStGB; Staatsanwalt; Waltschaft; Kantons; Misswirtschaft; Staatsanwaltschaft; Verjährungsfrist; Verfahren; Verjährungsrecht; Anklägerin; Anstiftung; Verfolgung; Eingabe; Entschädigung; Vorinstanzliche; AnwGebV; Aufwendungen; Partei |
ZH | SB130347 | gewerbsmässigen Betrug etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Nebenkosten; Anklage; Urteil; Recht; Verjährung; Staatsanwalt; Schung; Beruf; Waltschaft; Berufung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Lungen; Urkunde; Verteidigung; Untersuchung; Betrug; Urkunden; Privatklägers; Gericht; Rechnung; Aussage; Zürich-Limmat; Akten; Mehrfachen; Pauschale |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2020.180 (AG.2020.645) | Nichtanhandnahme (BGer-Nr. 6B_1497/2020 vom 2. Februar 2021) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Erfahren; Staatsanwaltschaft; Verjährung; Nichtanhandnahme; Betreibung; Nichtanhandnahmeverfügung; Straftat; Verfahren; Werden; Verfahrens; Verjährungsfrist; September; Gemäss; Delikte; Schliessfächer; Räumung; Kenntnis; Vorakten; Lebenspartner; Worden; Erfüllt; Vorliegen; Pfändung; Betreibungsamt; Eindeutig; Prozessvoraussetzungen; Rechtlich; Straftatbestände |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
131 III 430 | Art. 60 OR und Art. 83 Abs. 1 SVG, Art. 2 ZGB. Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus strafbarer Handlung. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede. Wird die Verjährung durch eine richterliche Verfügung unterbrochen, nachdem die (absolute) strafrechtliche Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, löst dies nur eine neue zivilrechtliche, nicht eine längere strafrechtliche Verjährungsfrist aus (E. 1). Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Verjährung (E. 2)? | Verjährung; Recht; Rechtliche; Verjährungsfrist; Rechtlichen; Handlung; Unterbrechung; Zivilrechtliche; Recht; Längere; Bundesgericht; Verfolgungsverjährung; Verfahren; Vorinstanz; Klage; Sistierung; Verjährungseinrede; Auslegung; Frist; Handlungen; Entscheid; Unfall; Verjährungsunterbrechende; Baren; Bezirksgericht; Beklagten; Verfahrens; Schaden; Sistierungsverfügung |
127 IV 220 | Art. 269, 275 Abs. 5 und 277ter BStP; Konnexität von staatsrechtlicher Beschwerde und Nichtigkeitsbeschwerde. Die Gutheissung der staatsrechtlichen Beschwerde führt nicht notwendigerweise zur Gegenstandslosigkeit der konnexen Nichtigkeitsbeschwerde (E. 1a; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 268 Ziff. 1 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist zulässig gegen ein Urteil eines Waadtländer Bezirksgerichtes, welches im Appellationsverfahren einen Entscheid des Präfekten zu beurteilen hatte (E. 1b). Art. 270 Abs. 1 aBStP, Art. 270 lit. a BStP. Wer schuldig gesprochen, aber von Strafe befreit wurde, kann den Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechten (E. 1c; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 72 Ziff. 2 Abs. 2 StGB; absolute Verfolgungsverjährung; Ruhen während des Verfahrens der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde. Die Verfolgungsverjährung läuft während des Verfahrens der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein verurteilendes Erkenntnis nicht weiter (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 41b VRV, Art. 26 Abs. 1 SVG; Vortrittsrecht unter Fahrzeuglenkern auf einer in einen Kreisel einmündenden Strasse mit mehreren Fahrstreifen. Wenn zwei parallele Fahrstreifen auf den gleichen Fahrstreifen eines Kreisels einmünden, ist der Benützer des linken Fahrstreifens vortrittsberechtigt, unter Vorbehalt des Vertrauensgrundsatzes (E. 3). | Giratoire; Droit; Priorité; Gauche; Véhicule; Droite; Parallèle; Voies; Même; Tribunal; Fédéral; Route; Réservée; Véhicules; Canton; Consid; Parallèles; Usager; Cantonal; Jugement; Circulation; Police; Avant; Giratoire; Giratoire; Arrêt; Trafic; Extérieure; Pourvoi; Contre |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SN.2008.41 | Freigabe beschlagnahmter Vermögenswerte (Art. 65 BStP). | Stiftung; Vermögens; Vermögenswerte; Einziehung; Beschlagnahme; Anklage; Verfügung; Organisation; Kammer; Kriminelle; Beschwerde; Tatverdacht; Entscheid; Gesuch; Anklageschrift; Bundesanwaltschaft; Montenegro; Beweis; Gründet; Ersatzforderung; Kriminellen; Zigaretten; Hinreichend; Hinreichende; Aufrechterhaltung; Begründete; Organisationen; Leistung; Bundesstrafgericht |
BB.2008.34 | Beschlagnahme (Art. 65 BStP) | Beschwerde; Bundes; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Beschlagnahme; Recht; Verfahren; Bundesanwalts; Verfügung; Bundesanwaltschaft; Gericht; Beschwerdekammer; Organisation; Vermögenswert; Kriminelle; Einziehung; Kriminellen; Halter; Kennzeichen; Vermögenswerte; Fahrzeugs; Mercedes; Tatverdacht; Verfahren; Reichen; Beschlagnahmt; Fahrzeugschlüssel; Bundesstrafgericht; Betäubungsmittel |
Autor | Kommentar | Jahr |
BStP Schmid | Kommentar Einziehung | 2007 |
BAUMANN | Basler Kommentar Strafrecht I | 2007 |