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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 72 BGG vom 2022

Art. 72 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 72

Grundsatz

1 Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide in Zivilsachen.

2 Der Beschwerde in Zivilsachen unterliegen auch:

a.
Entscheide in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen;
b.
öffentlich-rechtliche Entscheide, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivilrecht stehen, insbesondere Entscheide:
1.
über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheiden und über die Rechtshilfe in Zivilsachen,
2.
über die Führung des Grundbuchs, des Zivilstands- und des Handels­­re­gisters sowie der Register für Marken, Muster und Modelle, Erfin­dungspatente, Pflanzensorten und Topografien,
3.
über die Bewilligung zur Namensänderung,
4.
auf dem Gebiet der Aufsicht über die Stiftungen mit Ausnahme der Vor­sorge- und Freizügigkeitseinrichtungen,
5.31
auf dem Gebiet der Aufsicht über die Willensvollstrecker und voll­stre­ckerinnen und andere erbrechtliche Vertreter und Vertreterinnen,
6.32
auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes,
7.33

31 Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

32 Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

33 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 5 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), mit Wirkung seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 72 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB150074Verbot der DatenbearbeitungHandels; Einzelunternehmen; Handelsgericht; Recht; Partei; Vorinstanz; Handelsregister; Klagt; Zelunternehmens; Beklagten; Einzelunternehmens; Klage; Berufung; Inhaber; Entscheid; Parteien; Zuständigkeit; Verfahren; Bezug; Gericht; Register; Geschäftliche; Beschluss; Private; Eintrag; Streitigkeit; Bundesgericht; Parteientschädigung
ZHRA150018Arbeitsrechtliche Forderung (Kostenvorschuss)Streitwert; Arbeitsrechtliche; Streitigkeit; Streitigkeiten; Vermögensrechtlich; Verfahren; Vermögensrechtliche; Beschwerde; Entscheid; Vorinstanz; Arbeitsrechtlichen; Zivilkammer; Kostenlosigkeit; Arbeitnehmer; Klage; Gericht; Klagt; Beklagten; Grundsatz; Arbeitsverhältnis; Wirtschaftlichen; Vermögensrechtlichen; Verfahrens; Parteien; Verfolge; Kostenfrei; Zweck; Geringem; Klagen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2012.00533Unter welchen Voraussetzungen darf das Handelsregisteramt bei fehlendem Rechtsdomizil einen Verein auflösen?Beschwerde; Recht; Handelsregister; Verein; HRegV; Recht; Rechtsdomizil; Beschwerdeführer; Eintrag; Aufforderung; Beschwerdeführerin; Verfügung; Tragene; Vereinigung; Beschwerdegegner; Auflösung; Kanton; Verbindung; Handelsregisteramt; Lita; Register; Eintragung; Vereine; Vereins; A-Vereinigung; Streit; Löschung; Rechtsfolge
ZHVB.2010.00290Rechtsmittelweg in HandelsregistersachenBundes; Recht; Handelsregister; Kanton; Beschwerde; Kantone; Rechtsmittel; Bundesrat; Kantonal; HRegV; Regel; Justiz; Kantonale; Justizdirektion; Zuständigkeit; Verwaltungsgericht; Kompetenz; Instanz; Kantonen; Regelung; Aufsicht; Handelsregisters; Organ; Gericht; Organisation; Delegation; Instanzen; Verfahren; Handelsregisteramt; Verfügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 284 (5A_714/2019)
Regeste
Art. 72 ff. BGG ; Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Scheidungsurteil im Unterhaltspunkt; Eintritt der formellen Rechtskraft. Die Beschwerde in Zivilsachen hemmt die formelle Rechtskraft eines Unterhaltsentscheids der oberen kantonalen Instanz von Gesetzes wegen nicht (E. 2).
Beschwerde; Rechtsmittel; Zivilsachen; Entscheid; Bundesgericht; Schweizer; Urteil; Ordentliches; Rechtskraft; Rechtsöffnung; Rechtskräftig; Unterhalt; Formell; Zivilprozessrecht; Appellationsgericht; Entscheide; Eheschutzentscheid; Kommentar; Zivilprozessordnung; Schweizerischen; Berufung; Gesetzes; Urteile; Vollstreckbar; SchKG; Aufschieben; Aufschiebende; Leistungs
145 III 374 (5A_280/2019)Art. 30 Abs. 2 SchKG; Bundesgesetz vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (VZEG); Gesuch um Liquidation eines Eisenbahnunternehmens. Anwendungsbereich des VZEG betreffend Eisenbahnunternehmen und Frage der Zuständigkeiten zur Konkurseröffnung und Liquidation (E. 1-5). Eisenbahn; Konkurs; SchKG; Bundesgericht; Liquidation; Gesuch; Gesuchsgegnerin; Zwangsliquidation; Bundesgerichts; Unternehmen; Betreibung; Recht; Bundesgesetz; Eisenbahnverkehr; Bahnreform; Eisenbahnunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen; Verfahren; Konkurseröffnung; Pfand; Eisenbahnen; LUCIANI; Gläubiger; Schifffahrt; Schuldbetreibung; LUCIANI; Zuständigkeit; Zwangsvollstreckung; Infrastruktur; Verpfändung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-445/2015Staatshaftung (Bund)Recht; Beschwerde; Bundes; Rechtlich; Recht; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Behörde; Zuständig; Verfahren; Pferd; Zuständigkeit; Schaden; Pferde; Entscheid; Universität; Aufgabe; Staat; Bundesverwaltung; öffentlich-rechtlich; Schadenersatz; Verfahrens; Beurteilung; Kanton; Künstliche; Staats

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.27Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO). Beschwerde; Einsprache; Bundes; Verfahren; Kammer; Befehl; Verfahrens; Beschwerdeführer; Telefax; Gericht; Gültig; Bundesstrafgericht; Rechtsanwältin; Verfügung; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Erhoben; Frist; Verfahrensakten; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bundesgericht; Baumeister; Gültige; Urteil; Beschwerdekammer; Umstände; Eingabe; Beschwerdeführers
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