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Code civil suisse (CC)

Der Art. 715 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 715 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT110119Rechtsöffnung Beschwerde; Beklagten; Partei; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Vereinbarung; Parteien; Konti; Behauptung; Sperrung; Betreibung; Tatsachen; Gericht; Ziffer; Stehende; Liegende; Rechtsöffnung; Litera; Zweitinstanzliche; Betrag; Aufhebung; Urteil; Leistung; Vorstehende; Vorgebracht; Bundesgericht; Einwendung
SOSTBER.2017.82mehrfache Veruntreuung evtl. Betrug, mehrfacher Betrug, Urkundenfälschung, WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Staat; Täter; Recht; Recht; Kilometer; Betrug; Leasing; Vertrag; Urkunde; Beruf; Staatsanwalt; Berufung; Urteils; Täuschung; Schaden; Amtlich; Amtliche; Opfer; Fahrzeug; Kilometerstand; Mehrfache; Veruntreuung; Vermögens

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 595Im Ausland begründeter Eigentumsvorbehalt; kein Registereintrag in der Schweiz (Art. 715 Abs. 1 ZGB; Art. 102 Abs. 2 IPRG). Dem Registereintrag gemäss Art. 715 Abs. 1 ZGB kommt nach konstanter Rechtsprechung Ordre-public-Charakter zu, so dass der im Ausland begründete Eigentumsvorbehalt seine Gültigkeit nach Ablauf der dreimonatigen Schonfrist des Art. 102 Abs. 2 IPRG verliert (E. 2.3.2). Der Aussonderungsanspruch setzt einen gültigen Eigentumsvorbehalt voraus, den der Ansprecher zu beweisen hat (E. 2.3.3). Eigentum; Eigentumsvorbehalt; Recht; Schweiz; Konkurs; Aussonderung; Vorinstanz; Urteil; Konkursmasse; Berufung; Bundesgericht; Beklagten; Einfuhr; Erwerb; Aussonderungsklage; Eigentumsvorbehalts; Gültig; Begründet; Register; Werkzeuge; Verbindlich; Aktiven; Räumt; Strittige; Mobiliarpfand; Passiven; Übernahme; Angefochtene; Gültigkeit
110 II 153Art. 226a OR. Verweigerung der provisorischen Rechtsöffnung wegen angeblicher Nichtigkeit des der Forderung zugrundeliegenden Vertrages. Es ist nicht willkürlich, die Nichtgewährung des für den Fall der Zahlung innert dreissig Tagen vereinbarten Skontos bei Ratenzahlung als Teilzahlungszuschlag zu betrachten und deshalb den Vertrag als Abzahlungsvertrag im Sinne von Art. 226a OR einzustufen. Vertrag; Teilzahlungszuschlag; Abzahlungsvertrag; Beschwerde; Skonto; Eigentum; Eigentumsvorbehalt; Amtsgerichtspräsident; Olten-Gösgen; Tornado; Kaufpreis; Ratenzahlung; Rechtsöffnung; Dreissig; Provisorische; Restkaufpreis; Entscheid; Barzahlung; Abzahlungsgeschäfte; Muss; Erwägungen; Anzahlung; Restbetrag; Mittleren; Eigentumsvorbehaltsregister; Rechnungsstellung; Restkaufpreises; Gewährt; Teilzahlungsaufschlag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schwander Ivo Kommentar, Basel1998
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