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Code civil suisse (CC)

Art. 713 CC de 2023

Art. 713 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 713

La propriété mobilière a pour objet les choses qui peuvent se trans­porter d’un lieu dans un autre, ainsi que les forces naturelles qui sont susceptibles d’appropriation et ne sont pas comprises dans les immeu­bles.

B. Modes d’acquisition >I. Tradition >1. Transfert de la possession >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 713 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-08-112Amtsbefehl (Besitzesstörung)Besitz; Beschwerde; Recht; Platz; Besitzes; Strom; Stockwerkeigentümer; Parkplatz; Verfahren; Entscheid; Besitzesschutz; Präsident; Schanfigg; Schopf; Kantons; Kantonsgericht; Beklagten; Klage; Denten; Klage; Eigentum; Mäss; Kreispräsident; Schutzklage; Beweis; Gemeinschaftlich; Keiten; Gungen
GRPZ-05-59AmtsbefehlBeschwerde; Gesuch; Wurzeln; Entscheid; Nachbar; Tannen; Gesuchsteller; Stellvertreter; Kreispräsident; Deführer; Besitz; Kantons; Recht; Augenschein; Beschwerdeführer; Erwägung; Äste; Dent-Stellvertreter; Suchstellers; Gesuchstellers; Eigentum; Denten; Kantonsgericht; Dringende; Erwägungen; Kreispräsident-

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 I 115Doppelbesteuerung Schweiz - USA. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 (DBAUS-E) schliesst nicht jede Doppelbesteuerung aus. Inhaberobligationen, die zur Zeit des Todes des Erblassers zwar in einem der beiden Vertragsstaaten deponiert sind, aber auf Schuldner lauten, deren Domizil sich nicht in der Schweiz oder in den Vereinigten Staaten von Amerika befindet, fallen nicht unter Art. 1V Abs. 1 lit. a-c DBAUS-E. DBAUS-E; Sachen; Staat; Recht; Steuer; Doppelbesteuerung; Beschwerde; Körperliche; Vertragsstaat; Inhaber; Abkommen; Staate; Beweglichen; Nachlass; Vertragsstaaten; Schweiz; Obligationen; Guthaben; Wertpapiere; Besteuerung; Erblasser; Kanton; Vermeidung; Inhaberpapiere; Körperlichen; Erblassers; Vereinigten; Gelegen; Sachen
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