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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 713SCC from 2023

Art. 713 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 713

Chattel ownership relates to movable physical objects and to forces of nature that may be the subject of legal rights and which do not form part of any immovable property.

B. Forms of acquisition >I. Transfer >1. Delivery of possession >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 713 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-08-112Amtsbefehl (Besitzesstörung)Besitz; Beschwerde; Recht; Platz; Besitzes; Strom; Stockwerkeigentümer; Parkplatz; Verfahren; Entscheid; Besitzesschutz; Präsident; Schanfigg; Schopf; Kantons; Kantonsgericht; Beklagten; Klage; Denten; Klage; Eigentum; Mäss; Kreispräsident; Schutzklage; Beweis; Gemeinschaftlich; Keiten; Gungen
GRPZ-05-59AmtsbefehlBeschwerde; Gesuch; Wurzeln; Entscheid; Nachbar; Tannen; Gesuchsteller; Stellvertreter; Kreispräsident; Deführer; Besitz; Kantons; Recht; Augenschein; Beschwerdeführer; Erwägung; Äste; Dent-Stellvertreter; Suchstellers; Gesuchstellers; Eigentum; Denten; Kantonsgericht; Dringende; Erwägungen; Kreispräsident-

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 I 115Doppelbesteuerung Schweiz - USA. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 (DBAUS-E) schliesst nicht jede Doppelbesteuerung aus. Inhaberobligationen, die zur Zeit des Todes des Erblassers zwar in einem der beiden Vertragsstaaten deponiert sind, aber auf Schuldner lauten, deren Domizil sich nicht in der Schweiz oder in den Vereinigten Staaten von Amerika befindet, fallen nicht unter Art. 1V Abs. 1 lit. a-c DBAUS-E. DBAUS-E; Sachen; Staat; Recht; Steuer; Doppelbesteuerung; Beschwerde; Körperliche; Vertragsstaat; Inhaber; Abkommen; Staate; Beweglichen; Nachlass; Vertragsstaaten; Schweiz; Obligationen; Guthaben; Wertpapiere; Besteuerung; Erblasser; Kanton; Vermeidung; Inhaberpapiere; Körperlichen; Erblassers; Vereinigten; Gelegen; Sachen
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