E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Art. 711 CC de 2023

Art. 711 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 711

1 Le propriétaire de sources, fontaines ou ruisseaux n’ayant pour lui aucune utilité, ou qu’une utilité sans rapport avec leur valeur, est te­nu de les céder contre pleine indemnité pour des services d’alimen­tation, d’hydrantes ou autres entreprises d’intérêt général.

2 L’indemnité pourra consister dans la distribution d’une partie de l’eau ainsi obtenue.

2. Du sol >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 49 (5A_420/2022)
Regeste
Art. 664 Abs. 2 und Art. 704 Abs. 1 ZGB ; Eigentum an Quelle; Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Quellen. Voraussetzungen der Qualifikation als öffentliche Quelle (E. 3). Kriterien der Mächtigkeit und der Stetigkeit im Verhältnis zum Kriterium des Wasserlaufs bei mehreren Wasseraustritten (E. 4.1 und 4.2). Einfluss der Quellfassung auf den Wasserlauf (E. 4.3).
Wasser; Quelle; Gewässer; Wasserlauf; Beschwerde; Kanton; Bildet; Stetigkeit; Mächtigkeit; Schaffen; Stehende; Anfang; Eigentum; Recht; öffentlich; Quellen; Brig-Glis; Beschwerdegegnerin; Urteil; Privat; Bachquelle; Wallis; Ufern; Private; Gemeinde; Gewässern; Gefasst; Bildete; Vorinstanz; Entscheid
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz